Westerland. Viele Gäste kommen trotz Buchung nicht. Manche Urlauber reservieren sogar in mehreren Restaurants gleichzeitig.
Die Tische sind eingedeckt, die Kerzen angezündet - nur die Gäste fehlen. Immer wieder kommt es auf Sylt vor, dass Tische trotz Reservierung leer bleiben. „No Show“ heißt das im Fachjargon, wenn die Gäste nicht auftauchen. Offizielle Zahlen gibt es nicht. Doch viele Restaurantbetreiber kennen das Problem.
Andreas Behrens - Betreiber des Restaurants „Amici“ in Keitum - beschreibt die Zwicklage: „Zu Ostern hatte ich an einem Abend sechs leere Tische. Dafür habe ich etlichen Stammgästen abgesagt - schließlich waren wir auf dem Papier ausgebucht“. Sein Bruder Oliver führt direkt gegenüber ebenfalls ein Restaurant. „Wenn in so einer Größenordnung Gäste ausbleiben, fehlen rund 1500 Euro im Portemonaie“, beschreibt er die finanziellen Auswirkungen. Die beiden Sylter ärgert vor allem, dass Gäste in mehreren Restaurants gleichzeitig buchen und je Laune und Wetter entscheiden, welches sie besuchen. „Teils erzählen die Gäste uns das sogar selbst. Manchmal kriegen wir es aber auch über die Hotliers mit. Die Insel ist eben klein“, sagt Oliver Behrens.
Einheimische können sich etwas nicht oft erlauben
So erklären die Behrens-Brüder auch, dass fast ausschließlich Urlaubsgäste zu den „No Shows“ gehörten - Einheimische könnten sich das höchstens einmal erlauben. Andreas Behrens kämpf nahezu jeden Abend mit dem Problem. „Das hat sich in den letzten beiden Jahren verstärkt“, erklärt der Sylter.
Auch der Keitumer Gastronom André Meyerhoff kennt das. „Es kommt häufiger vor. Ein Zweiertisch ist nicht so schlimm, den kriegt man eventuell nachbelegt, einen Vierertisch vielleicht auch noch. Aber Tische mit sechs und mehr Personen, das ist ein Riesenproblem“. Zwar frage man nach der Telefonnummer der Gäste. „Doch wenn man Pech hat, stimmt die Nummer nicht. Das ist uns schon mal mit einer Gruppe von dreizehn Personen passiert“, erzählt Meyerhoff. Zwischen 400 und 500 Euro fehlen dann in der Kasse.
Vorkasse wäre zu aufwendig
Vorkasse, Kreditkarte als Sicherheit? Zu aufwendig, sagt Meyerhoff. Dem schließt sich Andreas Behrens an. „Da müsste ich eine Kraft nur für Buchungen abstellen.“ Leere Tische kurzfristig nachzubesetzen, dazu fehlt es den drei Keitumer Restaurants an Laufkundschaft. Ganz ohne Reservierung zu arbeiten, ist auch keine Option: „Bei den Pachten hier zählt jede Reservierung. Man muss ja planen können“, sagt Andreas Behrens.
Selbst das bekannte Restaurant „Sansibar“ kennt die Buchungsproblematik. Deshalb rufe man sämtliche Gäste ein, zwei Tage vorher an und lasse sich deren Buchung bestätigen. „Bei uns kommen aber auch viele Gäste spontan vorbei, so dass wir die Tische relativ schnell nachbelegen können“, heißt es aus der „Sansibar“.
Manche Restaurants können nur noch online gebucht werden
Die „No Shows“ waren vor wenigen Jahren vor allem in den noch zahlreich auf der Insel vertretenen Sterne-Restaurants Thema. Damals einigten sich einige von ihnen auf ein gemeinsames Stornogebühren-Modell. Heute gibt es nur noch zwei Sterne-Restaurants. Der Rantumer „Söl'ring Hof“ mit Johannes King ist eines davon. „No Shows“ sind hier seltener geworden. „Etwa alle zwei Monate einmal“, sagt King. Sein Restaurant kann Online nur über eine Buchungsplattform reserviert werden. „Das geht nur mit Kreditkarte und Emailadresse. Der Gast bekommt eine Bestätigung mit den Reservierungs- und Stornobedingungen. Das schafft eine ganz andere Verbindlichkeit.“
Das Problem mit den Reservierungen ist auch auf dem Festland Thema. „Jede achte bis zehnte Buchung geht in die Hose“, sagt der Hauptgeschäftsführer des schleswig-holsteinischen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), Stefan Scholtes. Dem Gast fehle das Verständnis für den finanziellen Aufwand der Betriebe. Diesen geltend zu machen, gestalte sich für Restaurantbetreiber schwierig. „Der Gastronom muss erstens nachweisen, dass der Gast überhaupt gebucht hat und zweitens, dass er dadurch finanzielle Aufwendungen hatte“, beschreibt er die Probleme der geschädigten Restaurantbetreiber. Er empfiehlt daher, vor allem bei speziellen Vorbestellungen durch den Gast: „Halten Sie das schriftlich fest und lassen sich vom Gast die komplette Anschrift und Telefonnummer geben.“ Das könnte es vereinfachen, eventuelle Ansprüche geltend machen.