Brunsbüttel. Der Energiekonzern benötigt das Zwischenlager weiterhin, um den Rückbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel voranzutreiben.

Der Energiekonzern Vattenfall hat am Montag eine neue Genehmigung für das Zwischenlager am abgeschalteten Atomkraftwerk Brunsbüttel beantragt. Der Antrag bezieht sich nach Angaben des Betreibers und der Atomaufsicht in Kiel nur auf Brennelemente, die sich bereits im Zwischenlager befinden oder noch im Kraftwerk sind. Nicht einbezogen ist die Lagerung von Castor-Behältern mit radioaktivem Müll aus der Wiederaufbereitung. Das Zwischenlager in Brunsbüttel für hoch radioaktive Abfälle hatte seine Genehmigung mit einer Gerichtsentscheidung Anfang des Jahres rechtskräftig verloren.

Im Januar bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Aufhebung der Genehmigung durch das Oberverwaltungsgericht Schleswig (OVG) vom Juni 2013. Seitdem arbeitet das Zwischenlager mit einer bis 2018 befristeten Duldung des Energieministeriums in Kiel. „Das ist aber kein Dauerzustand“, sagte Minister Robert Habeck (Grüne).

Wollen „Zwischenlager müssen mit rechtssicheren Genehmigungen betrieben werden. Insofern entspricht der Schritt Vattenfalls den rechtlichen Erfordernissen.“ Die Duldung gilt nicht für weitere Brennelemente aus dem Reaktordruckbehälter.

„Wollen rechtmäßigen Zustand wiederherstellen“

„Wir wollen beim Standort-Zwischenlager den rechtmäßigen Zustand wiederherstellen“, erklärte der Geschäftsführer der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH, Pieter Wasmuth. „Der Antrag ist für uns auch deshalb wichtig, weil wir den Rückbau des Kernkraftwerks zügig vorantreiben wollen und dafür das Zwischenlager benötigen.“ Beide Gerichte hätten im Übrigen nicht über eine tatsächlich unzureichende Sicherheit des Zwischenlagers befunden, betonte Wasmuth. „Sie beanstandeten Mängel im Genehmigungsverfahren.“

Im neuen Verfahren des Bundesamtes für Strahlenschutz müssten alle Anforderungen berücksichtigt werden, die das OVG formuliert hat, verlangte Habeck. „Das gilt insbesondere für den Sicherheitsnachweis für den A 380 und panzerbrechende Waffen.“ Das OVG hatte 2013 unter anderem festgestellt, dass die vom Bundesamt erteilte Genehmigung wegen Ermittlungs- und Bewertungsdefiziten in Bezug auf den Schutz des Zwischenlagers vor Terroreinwirkungen rechtswidrig war.

Das Ministerium schließt aufgrund der weggefallenen Genehmigung nicht aus, dass sich der Kraftwerksrückbau in Brunsbüttel gemessen an den bisherigen Planungen des Betreibers verzögert. Der Abbau kann nämlich erst beginnen, wenn die 517 Brennelemente aus dem Reaktordruckbehälter entfernt und zwischengelagert sind. Das geht nur in einem genehmigten Zwischenlager. „Ein zügiges Verfahren für eine neue Genehmigung ist daher von hoher Bedeutung“, sagte Habeck.

Habeck: „Wir haben fast ein ganzes Jahr verloren“

Vermutlich ginge es schneller, würde der Kernbrennstoff aus Brunsbüttel im Zwischenlager in Brokdorf aufbewahrt, machte der Minister geltend. Dies müsste aber Brokdorf-Betreiber Eon beim Bundesamt beantragen. Diese Entscheidung liege einzig und allein bei Eon, sagte Habeck. Erschwert werde ein solches Vorgehen auch, weil auf Bundesebene die Frage der Zwischenlagerung von Castoren aus der Wiederaufbereitung nach wie vor nicht gelöst sei. „Jetzt haben wir fast ein ganzes Jahr verloren. Das ist ärgerlich.“ Nach einem Konzept des Bundesumweltministeriums soll ein Teil der Castoren nach Brokdorf. Offen ist aber, wie das umgesetzt werden soll. „Hier muss es endlich Klarheit geben“, forderte Habeck.

Das Kraftwerk Brunsbüttel erzeugt keinen Strom mehr und befindet sich im sogenannten Nachbetrieb. Ende 2012 hatte Vattenfall eine Genehmigung für Stilllegung und Rückbau beantragt. Die Atomaufsicht in Kiel rechnet damit, dass darüber 2017 entschieden werden kann. Der Rückbau darf danach aber erst dann beginnen, wenn die Brennelemente aus dem Reaktordruckbehälter in ein Zwischenlager gebracht wurden.