Eckernförde. Umweltminister Habeck und Fischereiverbände unterzeichnen Vereinbarung zum Schutz der Schweinswale. Laut Nabu ein “fauler Kompromiss“.
Der Schutz von Schweinswalen und Tauchenten in der Ostsee soll im Einvernehmen mit den Fischereiverbänden verstärkt werden.
Vereinbarung laut Umweltschützern unzureichend
Umwelt- und Fischereiminister Robert Habeck (Grüne) unterzeichnete am Montag in Eckernförde gemeinsam mit den Vorsitzenden der beiden großen Erwerbsfischereiverbände sowie dem Ostsee Info-Center Eckernförde (OIC) die Fortschreibung der vor zwei Jahren erstmals abgeschlossenen entsprechenden freiwilligen Vereinbarung. Der Naturschutzverband Nabu und die Ornithologische Arbeitsgemeinschaft Schleswig-Holstein (OAG) kritisierten auch die neue Vereinbarung als unzureichend.
Erst im Sommer wurde ein sehr seltener weißer Schweinswal in der Ostsee gesichtet, insgesamt finden immer mehr Schweinswale ihren Weg dorthin. Seit Sommer können Sichtungen von Schweinswalen und Seehunden auch mit einer Handy-App an Meeresbiologen in Stralsund gemeldet werden.
Schutzregion wird ausgeweitet
Die neue Vereinbarung gilt bis Ende 2019 und sieht eine Ausweitung der Schutzregion auch östlich der Insel Fehmarn vor und damit in den gesamten schleswig-holsteinischen Ostseeküstengewässern. Außerdem wurden zwei neue Schutzgebiete eingerichtet für die im Winter im Norden rastenden Meeresenten.
Die erste Vereinbarung war zunächst bis Ende 2017 befristet. Sie soll einen Jahrzehnte alten Konflikt zwischen Fischerei und Naturschutz entschärfen: Vor allem in der Stellnetzfischerei kommt es zu nicht gewünschten Beifängen von Schweinswalen und Seevögeln. Die Vereinbarung ist bundesweit einmalig. Auch der EU-Kommissar für Umwelt und Fischerei, Karmenu Vella, hat sie gelobt.
Habeck zeigte sich hocherfreut über die Fortschreibung: „Das zeigt noch einmal, dass die Vereinbarung in der Fischerei akzeptiert wird. Das ist entscheidend, denn der Schutz von Schweinswalen und Tauchenten funktioniert nur, wenn die Fischer mitmachen.“ Habeck versicherte, die Schutzmaßnahmen würden nicht per Salamitaktik noch weiter erhöht. Die Fischer hätten dafür Sicherheit.
Neue Fanggeräte sollen Beifang verringern
Das Ministerium wird sich nach Angaben Habecks jetzt verstärkt auf die Umsetzung der ebenfalls vereinbarten Maßnahmen zur Erforschung alternativer, beifangärmerer Fanggeräte, des Beifangmonitorings, des Abgabesystems für versehentlich beigefangene Schweinswale und der Imageverbesserung der Fischerei konzentrieren. „Dafür werden ab dem nächsten Jahr auch Gelder aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds zur Verfügung stehen“, sagte Habeck.
Die Akzeptanz in der Fischerei für die Vereinbarung wachse stetig, versicherten die Vorsitzenden des Landesfischereiverbandes Lorenz Marckwardt sowie des Fischereischutzverbandes Wolfgang Albrecht. Etwa zwei Drittel der an der Ostküste aktiven Stellnetzfischer halten sich inzwischen an die freiwillige Vereinbarung. Nach Angaben des OIC haben 220 Betriebe sich dazu schriftlich verpflichtet. Kontrollen zeigten, dass sich auch der Großteil der übrigen Betriebe an die Vereinbarung halte, hieß es.
Fischereiunternehmen sollen kürzere Netze verwenden
Die Vereinbarung sieht zum Schutz der Schweinswale jeweils vom 1. Juli bis zum 31. August vor, dass deutlich kürzere Stellnetze ausgebracht werden als rechtlich erlaubt. Dieser Zeitraum fällt mit der Kalbungszeit der Schweinswale zusammen, wenn sich zudem besonders viele Schweinswale in den Küstengewässern aufhalten.
Zum Schutz der überwinternden Meeresenten wurden bevorzugte Nahrungsgebiete der Enten als saisonale Schutzgebiete ausgewiesen. Die Fischerei wird dort eingestellt, wenn sich in der Zeit vom 16. November bis zum 1. März besonders viele Enten dort aufhalten.
Nabu: "Fauler Kompromiss"
Massive Kritik übte der Nabu-Landesvorsitzende Hermann Schultz: „Fachlich entspricht diese freiwillige Vereinbarung nicht den Erfordernissen für einen wirksamen Schutz der Meeresvögel und Schweinswale an unserer Ostseeküste.“ Fraglich sei, ob die EU-Kommission „diesen faulen Kompromiss“ auf Dauer mittragen werde. Denn viele der vom Beifang betroffenen Arten seien nicht nur national, sondern auch europarechtlich geschützt.
Nach Ansicht der Experten von NABU und OAG ist die Fläche für zeitlich begrenzte Fischereiverbote auch nach der jetzigen Erweiterung deutlich zu klein. Die zeitliche Befristung der Vereinbarung sei zu knapp, kritisierte Bernd Koop von der OAG.