Bonn/Sylt . Hintergrund ist die Rivalität zwischen der Deutschen Bahn und dem Kölner Unternehmen RDC Deutschland.

Im Konflikt um Autozug-Fahrten von und nach Sylt entscheidet nun die Bundesnetzagentur.

Die DB Netz AG, die den Fahrplan aufstellt, müsse die Bonner Behörde über eventuelle Ablehnungen von angemeldeten Fahrten informieren. „Für Sylt haben wir eine ganze Reihe von Ablehnungen, über 60“, sagte Bundesnetzagentur-Sprecher Fiete Wulff am Freitag. Die Entscheidungsfrist laufe am Donnerstag ab. Dann komme von der Bundesnetzagentur das Signal, ob die Ablehnungen rechtmäßig sind.

Dabei geht es Wulff zufolge um die Anmeldungen für Fahrten, die für ein Jahr vergeben werden, und die für den ab Dezember gültigen Fahrplan wirksam werden sollen. Eine „Nachspielzeit“ durch etwaige Klagen schließt Wulff nicht aus. „Irgendwann wird es dann aber eilbedürftig.“

Hintergrund ist die Rivalität zwischen der Deutschen Bahn, die bislang ohne Konkurrenz mit dem Sylt Shuttle den Autoverkehr von und nach Sylt bediente, und dem Kölner Unternehmen RDC Deutschland. Beide haben Autozugfahrten zugesprochen bekommen. Nun geht es um die endgültige Verteilung.