Lübeck . Die Lübecker Richter entscheiden, wie der Hamburger Finanzbeamte nach dem Anschlag auf die Flüchtlingsunterkunft bestraft werden soll.

Im Prozess um denBrand in einer noch unbewohnten Flüchtlingsunterkunft in Escheburg (Kreis Herzogtum Lauenburg) werden am Montag Plädoyers und Urteil erwartet.

Zuvor wollen die Richter am Lübecker Landgericht noch ein psychiatrisches Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten hören. Der 39 Jahre alte Finanzbeamte hatte vor Gericht ausgesagt, dass er seit mehreren Jahren unter psychischen Problemen leide. Zuvor hatte er gestanden, am 9. Februar das Feuer in einer Doppelhaushälfte gelegt zu haben. Dadurch habe er verhindern wollen, dass am nächsten Tag irakische Flüchtlinge in seiner unmittelbaren Nachbarschaft einziehen.

Als Motiv für seine Tat hatte der Angeklagte am ersten Verhandlungstag Angst um seine Familie und Wut über die Verwaltung genannt, die „so wenig Rücksicht“ auf die Wünsche der Nachbarn genommen habe. Mehrere Nachbarn hatten sich darüber beschwert, dass sie nur durch Zufall von der geplanten Unterbringung von sechs aus dem Irak geflüchteten Männern erfahren hatten.

Der Angeklagte sagte aus, als er Pinselreiniger durch eine kaputte Fensterscheibe in das Haus kippte und anzündete, habe er den Einzug der Flüchtlinge hinauszögern wollen. „Dann hätten wir Zeit gewonnen, um nach Verfahrensfehlern zu suchen“, sagte der Beamte. Offen blieb jedoch, ob andere Anwohner davon wussten. Ebenfalls unklar blieb, ob sich der Finanzbeamte vor der Brandlegung davon überzeugte, dass sich keine Handwerker in dem Haus aufhielten. Das könnte sich auf die Höhe der Strafe auswirken. Für Brandstiftung drohen bis zu zehn Jahre Haft.

(dpa)