Köln/Sylt. Im Tauziehen um die ertragreiche Bahnstrecke auf die Insel Sylt hat Unternehmen aus Köln vor Gericht einen Rückschlag erlitten.

Im Streit um den künftigen Betrieb des Autozugs nach Sylt hat der Bewerber RDC Deutschland vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte einen Eilantrag des Kölner Eisenbahnunternehmens am Donnerstag ab, teilte das Gericht mit. RDC Deutschland hatte sich gegen eine Entscheidung der Bundesnetzagentur gewandt. Diese hatte im Februar den geplanten Rahmenverträgen für die Zugstrecke von Niebüll nach Westerland auf Sylt nicht zugestimmt, weil sie zu viele Verbindungen enthalten hätten.

Das Gericht teilte als Begründung mit, es verstoße gegen das Eisenbahnregulierungsrecht, wenn mehr als die von der Behörde zugelassenen Fahrten langfristig durch Rahmenverträge vergeben würden. Die Entscheidung habe aber keine unmittelbaren Auswirkungen darauf, wie häufig künftig Züge von Niebüll nach Westerland fahren. „Denn Eisenbahnverkehrsunternehmen können auch unabhängig von den Rahmenverträgen fahrplanmäßige Zugverkehre durchführen.“

Das Unternehmen sei enttäuscht von der Entscheidung, heißt es in einer Mitteilung von RDC Deutschland vom Donnerstagabend. Auch eine Einigung über einen selbst vorgeschlagenen Konsensfahrplan sei nun kaum noch möglich. „Wir prüfen auch, ob wir Beschwerde gegen den Beschluss einlegen werden“, erklärte Hans Leister, bei RDC für den Personenverkehr in Europa zuständig.

Binnen zwei Wochen kann Beschwerde eingelegt werden. Die Entscheidung liegt dann beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster.

Neben dem bisherigen Betreiber Deutsche Bahn hatte sich zunächst auch das Land Schleswig-Holstein beworben, war aber nach einer Niederlage vor Gericht ausgeschieden. Die Strecke ist einträglich: Jährlich werden rund 490.000 Fahrzeuge pro Richtung mit dem Sylt-Shuttle zwischen Westerland und Niebüll befördert. Für Hin- und Rückfahrt verlangt die Deutsche Bahn derzeit 90 Euro.