Das Landgericht Frankfurt/Main hat die einstweilige Verfügung des Landes Schleswig-Holstein zur Vergabe des Sylt-Shuttles zurückgewiesen.
Westerland/Kiel. Mit der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/Main scheidet das Land Schleswig-Holstein aus dem Rennen um die Vergabe des lukrativen Sylt-Shuttles aus. Die Richter lehnten eine einstweilige Verfügung des Landes gegen DB-Netz ab. Das Schleswig-Holstein hatte sich damit gegen einen Ausschluss durch die DB-Netz wehren wollen.
„Nach vorläufiger Einschätzung werden wir gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel einlegen“, sagte der Sprecher des Verkehrsministeriums, Harald Haase, am Donnerstag. Außer dem Land haben sich der langjährige Betreiber Deutsche Bahn und die Bahngesellschaft RDC Deutschland bei der DB Netz AG um die Trasse beworben. Der Sylt-Shuttle bringt jährlich rund eine halbe Million Autos vom Festland auf die Insel. Die Trasse gilt als sehr einträglich.
Wie die RDC D vergangene Woche mitgeteilt hat, habe die DB Netz bei der Bundesnetzagentur beantragt, die Trasse für die kommenden zehn Jahre an das US-amerikanische Eisenbahnunternehmen RDC D zu vergeben. Das Angebot der Bahn, die bislang den lukrativen Sylt-Shuttle betreibt, werde wohl abgelehnt. Dies ging aus einem Bericht der Sylter Rundschau hervor.
Lukrative Strecke
Hintergrund der Entscheidung für RDC D ist offenbar der höhere Trassenpreis, den das US-Unternehmen bietet. Im Unterschied zur Bahn will das Unternehmen den Autozug täglich zwischen vier Uhr morgens und 23 Uhr abends alle halbe Stunde fahren lassen. Die Bahn lässt nur zu Spitzenzeiten alle halbe Stunde einen Autozug fahren. Bisherige Fahrpläne basierten auf langjährigen Erfahrungen, hieß es. Bei hohem Passagieraufkommen, zum Beispiel zu Weihnachten oder Ostern und in der Urlaubszeit, würden mehr Züge eingesetzt.
Der Sylt-Shuttle gilt als die einzige profitable Autozugstrecke in Deutschland. Jährlich nutzen rund 960.000 Autofahrer den zwischen Niebüll und Westerland verkehrenden Zug, da es keine Straßenverbindung zwischen dem Festland und der Insel gibt. Insider sprechen von einem jährlichen Gewinn in Höhe von 60 Millionen Euro. Schleswig-Holstein kritisiert, dass die Deutsche Bahn zu wenig in die Verbindung, die in Teilbereichen noch eingleisig ist, investiere.
Das amerikanische Eisenbahnunternehmen fürchtet nun, dass ihm der Zuschlag doch noch verweigert werden könnte, „wenn die anderen Mitbieter gemeinsame Sache machen und das Land Schleswig-Holstein sich der noch notwendigen Koordinierung der geplanten Regionalverkehrs-Verdichtung mit dem Autozug verweigert“. Hintergrund ist, dass RDC D sich mit dem Land über die Nutzung der Trasse durch den Autozug und die Personenzüge der Nord-Ostsee-Bahn einigen muss. Sollte es jedoch zu keiner Einigung kommen, könnte die Bundesnetzagentur nein zu RDC D sagen. Als Folge käme es zu einem sogenannten Windhundverfahren. Die Strecke würde demnach jedes Jahr erneut ausgeschrieben, was mit der von RDC D geforderten Planungssicherheit kollidiere.