Nach der Urteilsbegründung durch das Bundesverwaltungsgerichts rechnet der SPD-Politiker damit, den Bau in zwei Jahren fortzusetzen. Im November hatte das Gericht die Arbeiten gestoppt.

Kiel. Nach dem A-20-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts rechnet Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD) nicht mit einem Weiterbau der Autobahn bei Bad Segeberg vor 2016. „Wir haben ein sehr ausgewogenes Urteil mit klaren Wegweisern zu einem Weiterbau der A20 erhalten“, sagte Meyer am Freitag in Kiel. Neben den „vom Gericht aufgezeigten heilbaren Fehlern“ werde die Planung des Abschnitts Weede-Wittenborn als Ganzes nicht in Frage gestellt.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Bau des Abschnitts Weede-Wittenborn im November 2013 vorerst gestoppt. Die Richter monierten, der Schutz der rund 20 000 Fledermäuse, die jedes Jahr in den Kalkhöhlen in Bad Segeberg überwintern, sei nicht hinreichend beachtet worden.

Fledermaus-Experten beschäftigten sich bereits damit, die vom Gericht geforderten Daten zu beschaffen, sagte Meyer. Das notwendige Monitoring kostet das Land mehrere hunderttausend Euro. Zudem müssen die Haselmäuse und weitere Amphibien bei den Planungen stärker berücksichtigt werden.

Außerdem monierten die Leipziger Richter in ihrer 74-seitigen Urteilsbegründung, dass die alternativen Trassen zu der favorisierten nahen Südumgehung Segebergs nicht geprüft worden sind. Sie kommen zu dem Schluss dass eine weiträumige Umfahrung der Stadt Bad Segeberg aber zumindest geprüft werden muss.

In der Urteilsbegründung heißt es wörtlich: „Die festgestellten Mängel sind nicht von solcher Art, dass sie die Planung von vornherein als Ganzes in Frage stellen.“ Vielmehr bestehe die konkrete Möglichkeit, „dass die erforderlichen zusätzlichen Ermittlungen und Bewertungen in einem ergänzenden Verfahren nachgeholt werden“.

Meyer favorisiert weiter die nahe Südumgehung Bad Segebergs. Im Falle der weiter südlichen Streckenführung sei zudem zu befürchten, dass beispielsweise Autofahrer auf dem Weg nach Kiel nachts stattdessen durch die Stadt Segeberg fahren. Zudem eröffne ein neuer Trassenverlauf weitere Klagemöglichkeiten gegen den Planfeststellungsbeschluss.

Das Ministerium geht davon aus, dass die Gerichtsentscheidung auch Auswirkungen auf die fünf noch offenen Planabschnitte der A20 von Weede bis zur geplanten Elbquerung haben wird. Der ursprüngliche Zeitplan sei deshalb nicht mehr zu halten. „Statt Ende diesen Jahres werden wir hier teilweise erst mit einem Verzug von mindestens einem Jahr die Planfeststellungen abschließen können“, sagte Meyer.

Positiv wertete Meyer, dass die Abgrenzung der Naturschutzgebiete Segeberger Kalkberghöhlen und Travetal sowie der Vogelschutzgebiets Barker und Wittenborner Heide korrekt verlaufen sei. Nun gelte für die weiteren Planungen, für die Meyer zwei Jahre kalkuliert, „die Maxime Gründlichkeit vor Schnelligkeit“. Er setzt nun vor allem auf den Dialog den klagenden Naturschutzverbänden. Ziel sei eine umweltverträgliche Lösung für die A20.