Autobahn bei Bad Segeberg kommt später, weil der Gutachter Fehler gemacht hat. Für das Gerichtsverfahren waren seine Fehler von entscheidender Bedeutung.
Kiel/Leipzig. Vier Monate nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) Leipzig, das den Bau der A20 um mindestens zwei Jahre verzögern wird, liegt nun auch die Urteilsbegründung vor. Sie stellt den Planern des zehn Kilometer langen Abschnitts im Bereich Bad Segeberg kein gutes Zeugnis aus. Um den Planfeststellungsbeschluss für diesen Abschnitt geht es in dem Urteil. Kläger waren die Naturschutzorganisationen Nabu und BUND.
Die Verwaltungsrichter stellten fest, dass insbesondere die Arbeit des Fledermausgutachters Ulrich Mierwald fehlerhaft gewesen sei. Der in der Urteilsbegründung „Dr. M.“ genannte Biologe sei bei der Ermittlung der Fledermauspopulation von der Standardmethode „ausdrücklich abgewichen“. Dabei sei diese Methode in „sämtlichen einschlägigen Arbeitshilfen und Leitfäden“ vorgesehen, so auch in einer 90-seitigen schleswig-holsteinischen „Arbeitshilfe zur Beachtung der artenschutzrechtlichen Belange bei Straßenbauvorhaben“, die den Titel „Fledermäuse und Straßenbau“ trägt. Mitverfasser dieses Werks ist Ulrich Mierwald. Warum er sich an seine eigenen Leitlinien nicht gehalten hat, bleibt unklar. Das BVG hat jedenfalls mehrere Fehler in Mierwalds Gutachten festgestellt, die „bei sorgfältiger, den einschlägigen Arbeitshilfen entsprechender Durchführung unterblieben“ wären. Mierwald soll laut Landesverkehrsministerium auch an den nun erforderlichen Neuplanungen mitwirken.
Für das Gerichtsverfahren waren seine Fehler von entscheidender Bedeutung. Schließlich soll die A 20 in der Nähe der Segeberger Kalkberghöhle verlaufen, die unter besonderem Schutz steht. Sie ist Deutschlands größtes bekanntes Fledermausquartier.
Auch bei der Haselmaus haben die Planer geschlampt, sagt das BVG. Der Bestand sei in einem zu engen Korridor erfasst worden. Und die Umsiedlungsräume seien zu weit von der ehemaligen Heimat der Mäuse entfernt. Weiterer Kritikpunkt der Richter: Trassenvarianten im Süden des geplanten Straßenverlaufs, also weiter entfernt von der Kalkberghöhle, seien nicht ausreichend geprüft worden.
Insgesamt sind es nur wenige Punkte, die der Planfeststellungsbehörde angekreidet werden. Die Kläger sind mit vielen Beanstandungen ins Leere gelaufen. Eine Trassenführung durch Bad Segeberg, so sagen die Richter beispielsweise, sei zu Recht verworfen worden. Im Verkehrsministerium in Kiel wird die Urteilsbegründung zur Zeit geprüft. Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD) will sich am Freitag äußern. Im Ministerium ist zu hören, dass die Begründung keine unangenehmen Überraschungen enthalte.