Einen Tag nach Lizenzvergabe wurde die Kieler mybet Holding SE aufgefordert, das Angebot auf Schleswig-Holstein zu beschränken.

Kiel. Gerade einmal einen Tag ist es her, dass das schleswig-holsteinische Innenministerium das Anbieten von Online-Casino-Spielen erlaubte – da bekommt auch schon der erste Anbieter eine Ermahnung: So wurde die Kieler mybet Holding SE aufgefordert, die Bestimmungen des Glücksspielgesetzes und die damit verbundenen Auflagen des Genehmigungsbescheids einzuhalten. Das teilte ein Ministeriumssprecher am Donnerstag mit.

Das Ministerium schrieb mybet-Chef Mathias Dahms, die Lizenz lasse Online-Casinos nur für Spieler zu, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Schleswig-Holstein haben. Dahms wird in der Donnerstagsausgabe der „Kieler Nachrichten“ mit dem Satz zitiert: „Wir gehen davon aus, dass wir die Lizenz sofort für ganz Deutschland verwenden können.“ Verstöße gegen das Glücksspielgesetz und gegen Regelungen der Genehmigung können, wie das Ministerium betonte, bis zum Entzug der Lizenz führen.

Am Mittwoch hatte das Innneministerium – erstmals in Deutschland - zwölf Lizenzen für Anbieter von Online Casino-Spiele wie Poker oder virtuelle Automaten verliehen. Innenminister Andreas Breitner (SPD) sah sich dazu aus rechtlichen Gründen gezwungen, weil das noch von der CDU/FDP-Vorgängerregierung beschlossene Glücksspielgesetz in Kraft ist. Die neue Landesregierung von SPD, Grünen und SSW will diesen Sonderweg Schleswig-Holsteins beenden und dem Glücksspielstaatsvertrag der anderen 15 Ländern beitreten. Der Vertrag sieht Lizenzen für Online-Pokern nicht vor. Wegen juristischer Probleme konnte das Glücksspielgesetz noch nicht aufgehoben werden.