Die Konferenz in Kiel einigte sich auf „Bausteine“ für eine Reform. Eine Absage gab es für ein umstrittenes Verfahren zur Erdgas-Gewinnung.
Kiel. Die Umweltminister der Länder haben sich auf Grundsätze für eine zügige Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geeinigt. Spätestens bis zum Sommer sollen konkrete Vorschläge auf dem Tisch liegen, sagte Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck (Grüne) am Freitag in Kiel nach der Ministerkonferenz, bei der Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) und EU-Energiekommissar Günther Oettinger zu Gast waren. In einem Beschluss sprach sich die die Ministerrunde gegen das sogenannte Fracking-Verfahren zur Erdgasgewinnung aus, „solange die Risiken nicht geklärt sind“. Der Bund wurde aufgefordert, schärfere Auflagen für Fracking-Projekte zu erlassen. Bei dem Verfahren wird mit großem Druck ein Gemisch aus Wasser und Chemikalien in den Boden gepresst, um Gas aus tiefen Gesteinsporen zu lösen.
Die Ministerkonferenz habe an den Berliner Energiegipfel der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) Anfang November angeknüpft und die Energiewende weiter vorangetrieben, sagte Habeck. Staatssekretär Jürgen Becker vom Bundesumweltministerium betonte, Bund und Länder hätten die Energiewende als gemeinsame nationale Aufgabe akzeptiert: „Bund und Länder gehen Hand in Hand.“ Hessens Umweltministerin Lucia Puttrich (CDU) ergänzte, im Mittelpunkt hätten die Kosten und die Versorgungssicherheit gestanden.
Die EEG-Reform soll sich nach den Vorstellungen der Umweltminister unter anderem an folgenden „Bausteinen“ orientieren: Die Reform müsse zeitnah sein, damit Strom für die Verbraucher bezahlbar bleibe. Vergütungen müssten langfristig kalkulierbar sein und Strom aus erneuerbaren Energien Vorrang beim Einspeisen ins Stromnetz haben. Eine Festlegung von Länderkontingenten wird abgelehnt. Die Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen sollen überprüft werden. Grundsätzlich soll es eine Netzanschluss- und Durchleitungsverpflichtung für Öko-Strom geben.
Die einzelnen Sparten der erneuerbaren Energien – Biomasse, Solar, Onshore- und Offshore-Windenergie – sollen für die EEG-Reform jeweils gesondert auf ihre Vor- und Nachteile analysiert werden, erläuterte Habeck. So könnten Wege aufgezeigt werden, wie bestehende Differenzen sich auflösen lassen.
Konkreter als beim Thema Energiewende fiel der Beschluss der Umweltminister zum Fracking aus. Sie forderten für Fracking-Projekte obligatorisch eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine deutlich verbesserte Bürgerbeteiligung. Der Bund müsse Verordnungen und Gesetze entsprechend verschärfen, erläuterte Hessens Ministerin Puttrich als Vertreterin der CDU-regierten Länder die gemeinsame Position. Bisherige Gutachten zeigten, dass beim Fracking durch die Einbringung umweltschädlicher Substanzen in den Untergrund erhebliche Risiken insbesondere für das Trinkwasser beständen. „Eine Genehmigung dieser Art der Erdgasgewinnung ist derzeit nicht verantwortbar“, sagte Puttrich.
Für einen wirkungsvolleren Lärmschutz mahnte die Ministerkonferenz bessere finanzielle und rechtliche Regelungen an. So solle der Bund in Abstimmung mit den Ländern ein Finanzierungsinstrument zur Lärmsanierung von Landesstraßen und kommunalen Straßen schaffen, erklärte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne), Koordinatorin der SPD-regierten Länder. Die Kommunen dürften mit diesem Problem nicht alleingelassen werden. Die Umweltministerkonferenz verwies auf die gesetzlich vorgeschriebene „Lärmaktionsplanung“.
Angesichts des Stromnetzausbaus befassten sich die Minister auch mit dem Aspekt Elektrosmog. Um der Sorge der Menschen vor elektrischen und magentischen Feldern Rechnung zu tragen, sprachen sie sich für eine schärfere Fassung der Bundesimmissionsschutzverordnung noch in dieser Legislaturperiode aus.
Insgesamt standen 45 Punkte auf der Tagesordnung der Umweltminister. Zu mehreren nicht behandelten Punkten gehörte das Endlagersuchgesetz. Zum 1. Januar übergibt Schleswig-Holstein den Vorsitz der Ministerkonferenz turnusgemäß an Thüringen.