Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Die geplante Demonstration findet statt. Ausschlaggebend war die Versammlungsfreiheit.

Lübeck. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat am Donnerstag die Demonstration von Neonazis am Samstag (31. März) in Lübeck erlaubt. Wegweisend für das Urteil sei „die überragende Bedeutung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit“, welche geschützt werden müsse, hieß es in der Begründung der Richter. Mit dem Beschluss wurde die bereits am Dienstag vom Verwaltungsgericht gefällte Entscheidung gegen das von der Stadt Lübeck geforderte Verbot der Demonstration bestätigt.

+++ Lübecker Politik kämpft weiter für Demo-Verbot +++

Der Bürgermeister der Hansestadt hatte am 16. März das Verbot ausgesprochen und nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Beschwerde eingelegt.

(dapd)