Rechtsextreme planen am 31. März Aufmarsch zum 60. Jahrestag der Bombardierung. Hansestadt hofft auf Veto des Oberverwaltungsgerichtes.

Lübeck. Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe (SPD) setzt sich weiter für ein Verbot einer Neonazi-Demonstration am 31. März ein. Die Hansestadt hat am Mittwoch beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts eingelegt, mit dem das Verbot der Stadt aufgehoben wurde. Die Stadt werde den Rechtsweg notfalls auch über das Oberverwaltungsgericht hinaus ausschöpfen, sagte Saxe am Mittwoch. Mit der Entscheidung des OVG wird am Donnerstagnachmittag gerechnet.

Das Verwaltungsgericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass eine Kollision des Aufzuges von Rechtsextremisten mit anderen für denselben Tag angemeldeten Demonstrationen durch geeignete Vorkehrungen und Auflagen verhindert werden könne. Ein völliges Verbot des sogenannten Trauermarsches der rechten Szene verstoße dagegen gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. An diesem Sonnabend (31. März) wollen Anhänger der rechten Szene wie schon seit Jahren an die Bombardierung Lübecks im März 1942 erinnern.

Schleswig-Holsteins Innenminister Klaus Schlie (CDU) begrüßte Saxes Beschwerde gegen den Verwaltungsgerichtsbeschluss. Es gehe dabei um die Kernfrage, was ein demokratischer Rechtsstaat an verfassungsfeindlichen Provokationen ertragen müsse, sagte er. „Die Bedrohung durch Rechtsextremisten hat einen Grad erreicht, die den öffentlichen Frieden unmittelbar gefährdet. Deshalb ist ein Verbot des sogenannten Trauermarsches der Rechtsextremisten ein zwingendes Gebot einer wehrhaften Demokratie“, sagte Schlie. Der Minister hatte Saxe mehrfach aufgefordert, die Demonstration zu verbieten. (dpa)