Kreis Pinneberg. Im Norden sei nach der Legalisierung von Cannabis das Risiko von Konflikten mit anderen Mietern gestiegen. Das ist die Begründung.

Einen Joint auf dem Balkon oder im Treppenhaus durchziehen? Keine gute Idee, sagen Wohnungsunternehmen. Die sozialen Vermieter im Kreis Pinneberg haben jetzt wie die meisten Vermieter im Land Schleswig-Holstein vor der Zunahme nachbarschaftlicher Konflikte seit der Legalisierung des Konsums von Cannabis gewarnt. Es gehe vor allem um die Belästigung anderer Mieter oder Nachbarn.

„Unsere Unternehmen erleben vermehrt, dass Mieterinnen und Mieter sich beschweren, weil sie sich durch den stechenden süßlichen Geruch belästigt fühlen“, sagt etwa Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW).

Kiffen auf dem Balkon: Qualm nebelt Nachbarbalkone gleich mit ein

Es werde unter anderem im Treppenhaus, aber vor allem auf den Balkonen gekifft. Der nicht unerhebliche Qualm nebelt Nachbarbalkone gleich mit ein. Das führe zu Konflikten unter den Nachbarn. Breitner: „Kiffen schafft Streit im Treppenhaus.“

Grundsätzlich gelte in allen Miet- und Eigentumsobjekten die Hausordnung, die in der Regel das Rauchen im Hausflur untersage, so der VNW-Direktor weiter. Auch das Rauchen auf dem Balkon sei nur insofern erlaubt, als dass es die Nachbarn nicht belästige. „Das kann in den Sommermonaten bei geöffneten Fenstern schon rasch geschehen“, warnt der Verbandsvorsitzende.

Legalisierung von Cannabis sei an strenge Vorschriften gekoppelt

Die Legalisierung des Konsums von Cannabis sei an enge Vorschriften gekoppelt, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „In Hamburg ist beispielsweise der Besitz von mehr als 50 Gramm innerhalb der Wohnung mit einem Bußgeld belegt.“

Außerdem dürfe Cannabis nicht in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen und öffentlichen Sportstätten genossen werden. Dabei gelte eine Entfernung von 100 Metern Luftlinie als Bannmeile. „Das kann bei Spielplätzen im Wohnquartier rasch zu einem Problem werden“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner.

VNW: Strenger Bußgeldkatalog widerspricht dem „ungefährlichen Konsum“

„Die Tatsache, dass es strenge Bußgeldkataloge gibt, widerspricht der Auffassung, dass der Genuss von Cannabis grundsätzlich ungefährlich ist“, sagt der VNW-Direktor. „Abgesehen davon ist die Geruchsbelästigung erheblich, was den sozialen Frieden in einem Wohnquartier stören kann.“

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Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 443 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 742.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,41 Euro. Der VNW bezeichnet sich als Verband der Vermieter mit Werten.