Kiel/Kreis Pinneberg. In Schleswig-Holstein tauchen immer mehr Erpressungsmails auf. Was die Polizei den Empfängern solcher Mails rät.

Der Polizei in Schleswig-Holstein werden seit Kurzem immer mehr Fälle bekannt, in denen Personen Erpressungsmails erhielten, mit denen die Empfänger der Mails aufgefordert werden, eine bestimmte Summe in der Kryptowährung Bitcoins zu zahlen. Die Täter behaupten in den Mails, dass sie die persönlichen Daten der Personen über das Handy gehackt hätten.

Angeblich sei man über Sicherheitslücken in Handys ins System gelangt und habe vollständigen Zugang zu den Daten der Opfer erlangt. Bei Nichtzahlung wird damit gedroht, dass sensible Daten an Bekannte, Freunde, Kollegen und soziale Medien geschickt werden.

Täter drohen damit, „ihre Jungs“ vorbeizuschicken

Die Polizei weist darauf hin, dass generell die Erpressung per Mail unter der Vorspiegelung, man habe Zugriff auf das Handy und deren Daten erlangt, durchaus eine altbekannte Masche sei. Den Opfern wird von den Tätern auch damit gedroht, dass man „seine Jungs“ vorbeischicken würde und diese den Opfern Gewalt antun würden.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei liegen den Sachverhalten weder tatsächliche Angriffe auf Systeme zugrunde, noch ist es – trotz bereits länger verstrichener Fristen –dazu gekommen, dass Menschen zu Schaden gekommen sind. „Soweit dem Landeskriminalamt bekannt, wurden in Schleswig-Holstein bislang keine Zahlungen an die Erpresser getätigt“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Polizei rät: Nicht zahlen und die Mails nicht beantworten

Die Polizei rät, bei Erpressungsfällen grundsätzlich nicht zu zahlen, sondern zunächst – vor allem bei Erpressungen per Mail – skeptisch zu sein und zu prüfen, ob die getätigten Behauptungen nachvollziehbar sind. Hierbei sollten verdächtige E-Mails nicht beantwortet und in einen Spam-Ordner verschoben werden.

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Selbst wenn die Geschichte der Täter plausibel ist, sollte eine Zahlung vermieden werden, da ansonsten die Motivation der Täter, mit ihrem Verhalten fortzufahren, durch den Erfolg verstärkt wird. Generell rät die Polizei unabhängig davon, ob eine Zahlung geleistet wurde oder nicht, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.