Kreis Pinneberg. Weil es im Nachbarkreis zum Ausbruch gekommen ist, gelten nun auch für Teile der Region strenge Auflagen. Die Orte im Überblick.

Nachdem am Wochenende in einem Putenhaltungs-Betrieb in der Gemeinde Süderau (Kreis Steinburg) die Geflügelpest ausgebrochen ist und 11.000 Tiere deshalb getötet werden mussten, schwappt die Gefahr nun durch die Region. Die Kreisverwaltung Pinneberg hat am Montag etwa Geflügelhalter in der angrenzenden Region im Kreis aufgefordert, die Tiere in geschlossenen Ställen zu halten und weitere Auflagen zu erfüllen.

Betroffen sind gewerbliche und private Geflügelhalter in Raa-Besenbek, Klein Offenseth-Sparrieshoop, Brande-Hörnerkirchen, Westerhorn, Osterhorn sowie die Teile von Groß Offenseth-Aspern nördlich der L113 und westlich der L112, außerdem innerhalb der Stadt Elmshorn der Bereich nördlich der Krückau mit dem Postleitzahlenbezirk 25335.

Vogelgrippe: Frisches Geflügelfleisch und Eier dürfen nicht transportiert werden

In dieser Region dürfen Schlachthöfe und Wildbearbeitungsbetriebe frisches Geflügelfleisch und Schlachtnebenerzeugnisse nicht weitergeben. Vögel, Geflügelfleisch, Eier und sonstige tierische Nebenprodukte dürfen aus Geflügelhaltungen weder heraus- noch in diese hineingebracht werden. Geflügelausstellungen sind verboten.

„Die Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass sich das hochansteckende Influenza-Virus unter den Vögeln nicht weiterverbreiten kann“, heißt es in einer Mitteilung der Behörde.

Geflügelpest: Stallpflicht in Pinneberg gilt für private und gewerbliche Halter

Die Allgemeinverfügung über die Schutz-Maßnahmen innerhalb der Überwachungszone trifft bis auf Weiteres private wie gewerbliche Haltungen von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Enten, Gänsen, Wachteln, Tauben, Fasanen, Rebhühnern und Laufvögeln.

Außerdem erinnert die Verwaltung an die Anzeigepflicht: Wer eine der oben genannten Vogelarten hält, muss die Anzahl der Tiere – wenn nicht schon geschehen – beim Veterinäramt des Kreises anmelden. Jedes verendete Tier und sonstige Auffälligkeiten wie ein Rückgang der Legeleistung sind ebenfalls sofort zu melden. Kontakt: tierseuche@kreis-pinneberg.de

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Die Betriebe müssen protokollieren, wenn eine betriebsfremde Person Zugang zu der Tierhaltung hatte. Die Ställe und sonstigen Standorte von Geflügelhaltungen dürfen nur mit Schutzkleidung betreten werden, die danach gereinigt oder entsorgt wird. Vor Betreten und nach Verlassen der Stallungen sind die Hände zu reinigen und zu desinfizieren.

Achtung! Kadaver in Geflügelhaltungen müssen vom zuständigen Verarbeitungsbetrieb Rendac Jagel fachgerecht beseitigt werden.