Wedel. Das Chaos wegen der Straßenreinigungsgebühren hält an. Neuer krasser Fall bekannt. Darum bleibt die Verwaltung so entspannt.

Während der Widerstand der Wedeler wegen der aus ihrer Sicht völlig überteuerten Straßenreinigungsgebühren immer weiter wächst, bleibt die Stadt Wedel trotz der beim Landgericht Schleswig eingereichten Klagen entspannt. Zu den Klägern gehört auch das Ehepaar Eichfelder aus Wedel, das ein Reihenhaus in der Johann-Diedrich-Möller-Straße unweit der Elbe bewohnt. Sie werden von der Verwaltung ganz besonders zur Kasse gebeten.

„Wir haben zuvor 12,18 Euro für die Straßenreinigungsgebühren im Jahr bezahlt. Nun sollen es 261,18 Euro jährlich werden. Das ist eine Steigerung von gut 2044 Prozent“, sagt Renate Eichfelder, die mit ihrem ebenfalls 73 Jahre alten Mann Rolf dort wohnt.

Wedeler Straßenreinigungsgebühr: Nach Einspruch wurde es noch teurer

Finanziell wäre dies glücklicherweise machbar, doch es gehe dabei einfach ums Prinzip. Das gesamte Berechnungsverfahren für die neue Erhebung der Gebühren sei nicht nachvollziehbar. In einem ersten Bescheid waren Ende Mai künftig 89 Euro von den Eichfelders verlangt worden. Die Wedeler legten daraufhin fristgemäß am 21. Juni bei der Stadt Widerspruch ein.

Der Bescheid wurde geprüft – und noch einmal deutlich nach oben korrigiert. „Unser Haus grenzt als letztes von insgesamt acht Reihenhäusern an die Stettinstraße. Anscheinend ist nun für unser Hinterliegergrundstück eine Berechnung für beide Straßen erfolgt. Aus unserer Sicht kann das rechtlich nicht sauber sein“, so die Senioren. Die Klage, insgesamt sind zwölf Fälle bekannt, läuft über den Pinneberger Rechtsanwalt Ralf Wassermann. Die Kosten müssen bis zu einem Urteil von den Privatpersonen selbst getragen werden.

Stadt Wedel spricht von „kostendeckender Gebührengrundlage“

Die Stadt Wedel schreibt in einer Mitteilung: „Mit der seit 1. Juli geltenden Satzung für Straßenreinigungsgebühren sorgt die Stadt Wedel für eine kostendeckende Gebührengrundlage.“ Die am 6. April vom Rat der Stadt Wedel verabschiedete Satzung der Stadt Wedel regele, welche Gebühren sie dafür von den Bürgerinnen und Bürgern einfordern dürfe.

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Und weiter: „Inzwischen haben mehrere Wedeler Klage gegen die Satzung eingereicht, um die Rechtssicherheit der Satzung gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Stadt Wedel wartet diese Überprüfung nun ab. Sollte das Gericht zu der Auffassung kommen, dass die Satzung nicht rechtskonform ist, wird die Stadt Wedel die Hinweise des Gerichtes selbstverständlich umsetzen und die Satzung anpassen.“

Verwaltung geht von Rechtssicherheit seiner Satzung aus

Bis zur Entscheidung des Gerichtes bleibe jedoch die geltende Satzung in Kraft, da die Stadt bis dahin von der Rechtssicherheit der nach dem Muster anderer Kommunen erstellten Satzung ausgehe, so Stadtsprecher Sven Kamin. Und: „Die Stadt Wedel legt zudem Wert auf die Feststellung, dass sie mit den eingenommenen Straßenreinigungsgebühren keinen Gewinn macht, sondern lediglich, nach Einbringung des vorgeschriebenen Eigenanteils von etwa 168.000 Euro, eine Kostendeckung herstellt.“

Zuvor habe der Kostendeckungsgrad lediglich bei 36 Prozent gelegen und damit in jedem Jahr einen Verlust von mehreren 100.000 Euro erwirtschaftet, die laut Verwaltung zum Haushaltsdefizit beigetragen hätten. „Um künftig stets eine Kostendeckung zu erreichen, sollen die Straßenreinigungsgebühren nun regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden“, sagt Kamin.