Quickborn. Drei Männer hatten im Oktober einem Goldhändler Reizgas ins Gesicht gesprüht. Warum die Fotos erst jetzt gezeigt werden.
Fast zehn Monate nach dem brutalen Überfall auf einen Geschäftsinhaber in Quickborn hat die Polizei jetzt Fotos der Täter veröffentlicht. Sie stammen aus einer vor Ort installierten Überwachungskamera und sollen dabei helfen, die Räuber aufzuspüren.
Der Ladeninhaber hatte am Sonnabend, 1. Oktober, sein Geschäft für Goldankauf an der Ulzburger Landstraße gegen 13.25 Uhr verlassen und war zu seinem Auto gegangen.
Quickborn: Polizei veröffentlicht Täterfotos nach brutalem Überfall
Dort traten die drei Täter an ihn heran, sprühten ihm Reizgas ins Gesicht und entwendeten seinen Rucksack mit Wertgegenständen. Genaueres zur Beute teilte die Polizei nicht mit.
Zeugen beobachteten die Täter anschließend, wie sie zum Parkplatz eines Netto-Marktes liefen und von dort in einem hellgrauen oder silberfarbenen BMW mit Hamburger Kennzeichen in Richtung Friedrichsgaber Straße flohen.
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Die Unbekannten waren etwa 25 Jahre alt und zwischen 1,70 und 1,80 Meter groß. Einer der Täter hatte das Opfer direkt angesprochen, er sprach akzentfrei Deutsch.
Der erste Täter war schlank, hatte dunkles Haar und war mit einer weißen Jacke, einer blauen Jeans mit Löchern oder Applikationen im Kniebereich und einem grauen Cap bekleidet.
Sein Mittäter ist von kräftiger Statur, hatte dunkle Haare und einen Bart. Er trug einen blauen Pullover mit Applikationen auf der Vorderseite, eine blaue Jogginghose, schwarze Schuhe mit weißer Sohle und ein dunkelgrünes Cap.
Quickborn: Richter erlaubt öffentliche Fahndung nach brutalem Überfall
Der dritte Räuber hatte ebenfalls dunkle Haare und einen Bart. Er war mit einer schwarzen Jacke mit Kapuze, einer schwarzen Jogginghose mit grünem Emblem und hellen Schuhen mit schwarzen Schnürsenkeln und schwarzer Sohle bekleidet.
Weder der damalige Zeugenaufruf noch die interne Fahndung nach den Tätern brachte für die Beamten der Kripo einen Durchbruch. Daher hat jetzt ein Richter die öffentliche Fahndung nach den gesuchten Personen erlaubt.