Kreis Pinneberg. AfD scheitert bei Ausschusswahlen und wittert die Partei Rechtsbruch. Warum der Kreispräsident die Drohung gelassen sieht.
Die AfD droht dem Pinneberger Kreistag mit einer Klage. Das kündigt deren Fraktionsgeschäftsführer Bernhard Noack gegenüber dem Hamburger Abendblatt an. „Wir werden klagen. Wir lassen uns das nicht mehr gefallen.“
Noack und AfD-Fraktionschef Volkher Steinhaus kritisieren, dass ihnen der Kreistag auf der konstituierenden Sitzung das demokratische Vorschlagsrecht für die Besetzung jeweils eines Vorsitzenden für den Jugendhilfeausschuss und eines stellvertretenden Vorsitzenden für den Ausschuss Schule, Kultur und Sport verwehrt habe. Beide AfD-Kandidaten Burghard Schalhorn (Jugendhilfe) und Steinhaus (Schule, Kultur, Sport) sind bei der Wahl des Kreistages durchgefallen, weil sie mehr Nein- als Ja-Stimmen erhielten.
Politik Pinneberg: „Lassen uns das nicht gefallen“: AfD will Kreistag verklagen
Die AFD hat dazu einen Anwalt für Strafrecht aus Köln eingeschaltet, der gegenüber Kreispräsident Helmut Ahrens die Ansprüche der AfD auf den Ausschussvorsitz geltend macht und ihn auffordert, eine Sondersitzung einzuberufen, um „die Chancengleichheit und den Minderheitenschutz“ der AfD zu wahren.
Sofern Ahrens diesem Einspruch nicht bis zum 20. Juli stattgebe, werde der Anwalt seiner Mandantschaft empfehlen zu klagen, heißt es in dem Schreiben des Anwalts aus Köln. Steinhaus: „Wir werden dann Klage einreichen.“
Kreispräsident Ahrens sieht dem gelassen entgegen. An dem Beschluss des Kreistages gebe es rechtlich nichts zu beanstanden und deshalb bestehe für ihn auch keinerlei Notwendigkeit einzuschreiten. Der Vorwurf der AfD sei inhaltlich in mehreren Punkten falsch bis abwegig.
Vorwurf der AfD greife viel zu kurz, so der Kreispräsident
Zum einen müsste die AfD offiziell dem Kreistagsbeschluss widersprechen, was sie nicht getan habe. Und er sei als Kreispräsident nicht derjenige, der den Kreistagsbeschluss für unrechtmäßig zu erklären habe, sondern das sei Aufgabe von Landrätin Elfi Heesch, erklärt Ahrens die Rechtslage.
Aber ohnehin greife der Vorwurf der AfD viel zu kurz. Richtig sei, dass wegen des Wahlergebnisses – die AfD stellt im neuen Kreistag sechs von 67 Abgeordneten – der Vorsitz in einem der sieben ständigen Ausschüsse zustehe. Das gelte auch für einen der stellvertretenden Vorsitzenden.
„Es besteht also ein Besetzungsrecht“, erklärt Ahrens. „Aber keine Wahlpflicht.“ Die Tatsache, dass die AfD diesen Anspruch habe, jemanden für diese Ausschüsse vorzuschlagen, bedeute nicht automatisch, dass eine Mehrheit des Kreistages diese Personalvorschläge auch zu unterstützen habe.
Opferrolle der AfD sei falsch: Es treffe andernorts auch die CDU
So sei gerade im Plöner Kreistag zweimal ein CDU-Kandidat nicht zum Kreispräsidenten gewählt werden, nennt Ahrens ein Beispiel eines anderen Kreistages. Beim ersten Mal fiel dort die CDU-Kandidatin Gabriele Kalinka durch. Beim zweiten Mal erhielt CDU-Kandidat Christian Lüken nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen.
„Es trifft also auch meine Partei und nicht nur die AfD“, betont Ahrens. „Eine Nichtwahl des Vorschlagsberechtigten ist nicht rechtswidrig.“ Jeder Abgeordnete könne und sollte bei seiner Wahl nach seinem Gewissen entscheiden.
Er werde für die Septembersitzung die noch ausstehenden Wahlen des Vorsitzenden und stellvertretenden Ausschussvorsitzenden auf die Tagesordnung setzen, kündigt Ahrens an. Ob dann die beiden AfD-Kandidaten gewählt würden, liege nicht in seiner Hand, betont Ahrens. Das entscheide einzig und allein der Kreistag.
Auch die AfD habe bei Abstimmung zu Personalvorschlägen dagegen votiert
Zudem habe sich die AfD ähnlich wie die anderen Fraktionen verhalten. Auch die AfD habe bei der offenen Abstimmung für die stellvertretenden Ausschussvorsitzenden bestimmte Personalvorschlägen, zum Beispiel von den Grünen, ihre Zustimmung verweigert, wirft Ahrens den Ball zurück. Und es sei über alle sieben Ausschussvorsitze in geheimer Wahl gleichzeitig abgestimmt worden. Eine Reihenfolge sei von seiner Seite nicht vorgenommen worden, so Ahrens.
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Ob der Jugendhilfeausschuss notfalls auch vom stellvertretenden Vorsitzenden Ortwin Schmidt (CDU) geleitet werden könne, sei rechtlich umstritten. Dass eine Vertretung höchstens fünf Monate möglich sei, gelte nur für die des Kreispräsidenten, gibt Ahrens die überwiegende Rechtsmeinung des Landkreistages wider.
AfD scheitert an Wahlen: Pinneberg ist da kein Einzelfall
Offenbar ist in zehn der elf Kreistage nach der Kommunalwahl Ähnliches passiert. „Nur im Segeberger Kreistag ist unser Personalvorschlag für den Ausschussvorsitz gewählt worden“, ärgert sich AfD-Fraktionsgeschäftsführer Noack.