Quickborn. In einem Einfamilienhaus hat ein 40 Jahre alter Mann die Drogen gezogen. Über Umwege kamen ihm die Ermittler auf die Schliche.
Polizisten haben in Quickborn eine professionell betriebene Cannabisplantage ausgehoben. In den Räumen eines 40 Jahre alten Mannes stießen die Beamten auf mehr als 400 Cannabispflanzen.
Bereits am 14. März hatten Kripo-Mitarbeiter mehrere Objekte in Ellerbek, Norderstedt, Hamburg sowie in Scheeßel in Niedersachsen durchsucht. Im Fokus stand ein 47 Jahre alter Mann aus Hamburg, der bereits in der Vergangenheit Cannabisplantagen betrieben hatte.
Quickborn: Kripo hebt Cannabisplantage mit 400 Pflanzen aus
Die Kripo Pinneberg hatte Hinweise erhalten, dass der Mann gemeinsam mit einer 45-jährigen Hamburgerin und zwei weiteren Männern im Alter von 32 und 40 Jahren aus Norderstedt und Hamburg wieder im Drogenanbau tätig sein könnte.
Die Durchsuchungen bestätigten das, unter anderem wurden 500 Marihuanapflanzen in zwei Indoorplantagen gefunden. Außerdem weitere Betäubungsmittel, Geld – vermutlich aus Drogenverkäufen – und diverse weitere Beweismittel.
Ermittlungen in anderem Verfahren ergeben Hinweise auf den Quickborner
Auch ein 47 Jahre alter Mann aus Ellerbek rückte ins Visier der Ermittler, auch bei ihm wurde durchsucht. Während der weiteren Ermittlungen ergab sich dann ein Verdacht gegen den nun beschuldigten 40 Jahre alten Mann aus Quickborn.
Am Dienstag rückte die Kripo Pinneberg mit einem Durchsuchungsbeschluss für das Einfamilienhaus des Mannes an. Im Keller, verteilt auf drei Räume, stießen die Beamten dann auf eine Cannabisplantage.
Quickborn: Am Dienstag rückt die Kripo mit Durchsuchungsbefehl an
Die 400 Pflanzen, die von Wärmelampen bestrahlt wurden, wiesen einen unterschiedlichen Blütegrad auf. Auch bereits abgeerntete Blüten wurden entdeckt.
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Die Ermittler beschlagnahmten die Ernte sowie die Pflanzen und sorgten für den Abtransport. Der Quickborner wurde vorläufig festgenommen und kam zunächst ins Gewahrsam. Nach Vernehmung und erkennungsdienstlicher Behandlung kam der Mann mangels Haftgründen wieder frei.
Quickborn: Ermittlungen wegen Handels mit Drogen in nicht geringer Menge
Der Quickborner wird sich zu einem späteren Zeitpunkt wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verantworten müssen. Die Anklage könnte auch auf gewerbsmäßigen Handel lauten, was die Straferwartung erhöhen würde.