Pinneberg. Briefwahlscheine wurden zweifach ausgehändigt. Ein Betrug soll zwar ausgeschlossen sein. Aber: Wie konnte es zur Wahl-Panne kommen?
In der vergangenen Woche ist es wegen eines technischen Versehens an einem einzigen Tag zur doppelten Ausfertigung von Wahlunterlagen für die Briefwahl im Pinneberger Rathaus gekommen. Die Unterlagen wurden im Vorfeld der Kommunalwahl im Mai verschickt.
„Vor dem Versand der Unterlagen an die Antragsteller konnte bereits ein Großteil der Zweitausführungen wieder aus dem Verkehr gezogen und vernichtet werden“, sagt Marco Bröcker, Leiter Büro der Bürgermeisterin.
Pinneberg: Panne vor der Wahl – Unterlagen doppelt versendet
Dennoch kam es vereinzelt zum Versand. Bisher sind der Stadtverwaltung vier Fälle bekannt. In diesen Fällen haben sich die Betroffenen gemeldet. Die zu viel versandten Wahlunterlagen sind von der Verwaltung wieder eingezogen worden.
Die Stadtverwaltung bittet nun darum, sollten weitere Fehlsendungen bekannt werden, dieses umgehend dem städtischen Wahlbüro (04101/211 11 38) oder unter pf-wahl@stadtverwaltung.pinneberg.de mitzuteilen, damit die Rückgabe organisiert werden kann. Die Landeswahlleitung sei über den Vorgang umgehend informiert worden.
Wahlpanne soll sich nicht auf Ergebnis auswirken können
„Zu einer Verfälschung der Wahl kann es trotz des Versehens nicht kommen, da die Rücksendungen mit den nummerierten Wahllisten abgeglichen werden, bevor die ungeöffneten Wahlumschläge mit den Wahlzetteln in die Wahlurnen gelegt werden“, erklärt Marco Bröcker.
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Sollten sich in einem Wahlumschlag zwei Wahlscheine befinden, werden diese bei der Wahl nicht berücksichtigt. Bröcker weist darauf hin, dass allein der Versuch der Wahlfälschung nach Strafgesetzbuch Paragraf 107a strafbar ist.