Elmshorn. Vorstoß der CDU hat kaum noch Aussicht auf Erfolg. Verwaltung empfiehlt, auf Gebühr zu verzichten. Das sind die Gründe.
Das Thema E-Scooter beschäftigt die Elmshorner Politik – und auch die Bürgerinnen und Bürger – erneut. Für viele, vor allem jüngere Elmshornerinnen und Elmshorner sind die Elektroroller eine willkommene Ergänzung des Mobilitätsangebots. Für andere sind die herumstehenden oder -liegenden E-Scooter ein reines Ärgernis.
Ein Vorstoß der CDU, die Anbieter der Miet-E-Scooter zur Kasse zu bitten, wird wohl vorerst keine Realität werden. Die Christdemokraten hatten eine Sondernutzungsgebühr nach Vorbild der Stadt Köln ins Spiel gebracht. Eine Prüfung der Stadt Elmshorn hat nun ergeben, dass für eine solche Gebühr die Rechtsgrundlage fehlt.
Elektroroller: Warum Elmshorn E-Scooter-Anbieter nicht zur Kasse bittet
„Wir sehen die E-Scooter als Bereicherung für Elmshorn und wollen sie unbedingt in der Stadt behalten“, sagt Kole Gjoka, Vorsitzender der Elmshorner CDU. Um den „wild“ abgestellten Rollern Herr zu werden, schlug die CDU spezielle Abstellplätze vor, finanziert durch die Sondergebühr.
Die Politiker der anderen Fraktionen folgten dem CDU-Vorschlag, die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Höhe eine „rechtskonforme Gebühr“ von den Anbietern Tier und Lime für die Nutzung öffentlicher Flächen erhoben werden könnte.
Elmshorn: Keine Rechtsgrundlage für E-Scooter-Sondergebühr
Das Ergebnis dieser Prüfung: Die Verwaltung empfiehlt, die E-Scooter nicht als Sondernutzung einzuordnen, also auch keine Gebühr zu erheben. Und zwar aus Gründen der Rechtssicherheit. Das geht aus einer Beschlussvorlage hervor, die im Ausschuss für kommunale Dienstleister sowie im Stadtverordneten-Kollegium beraten werden soll.
Die Verwaltung teilt darin mit: „Eine entsprechende gesetzliche Regelung im Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein ist nicht vorhanden. Auch fehlt eine diesbezügliche Rechtsprechung in Schleswig-Holstein.“ Das Verkehrsministerium sehe die Nutzung von öffentlichen Straßen durch Miet-E-Scooter als Gemeingebrauch an.
Gebühr für E-Scooter-Anbieter wäre rechtliche Grauzone
Schon Ende Februar, als das Thema im Ausschuss für kommunale Dienstleister erstmals diskutiert wurde, stand die Frage nach der Rechtmäßigkeit einer solchen Gebühr im Raum. Vorbild für den CDU-Vorstoß war eine Gebühr der Stadt Köln. Und dort hatten die Anbieter gegen die neue Gebührenordnung geklagt.
Christina Schötzow vom Amt für Tiefbau und Verkehr sagte: „Vor dem Gesetz sind die Roller nichts anderes als Fahrräder und dürfen überall abgestellt werden.“ Eine Sondernutzungsgebühr sei eine rechtliche Grauzone, es gebe keine wirkliche Rechtsgrundlage.
E-Scooter-Anbieter klagten gegen Gebühr in Köln
Elmshorn hätte sich also, wie die Stadt Köln, eine Klage der Anbieterfirmen einhandeln können. Auch wenn die vorgeschlagenen Gebühren in der Krückaustadt nur einen Bruchteil der Kölner Gebühr betragen hätten. Dort sollten die Anbieter zwischen 85 und 130 Euro pro Fahrzeug pro Jahr zahlen. Die Elmshorner CDU schlug Gebühren von „zwei bis drei Euro pro Monat pro Fahrzeug“ vor.
Dennoch wäre ein Rechtsstreit denkbar gewesen. Zwar wies das Kölner Verwaltungsgericht die Klage der Anbieterfirmen, darunter auch die Firmen Lime und Tier, die ihre Roller in Elmshorn zum Verleih anbieten, ab. Die Unternehmen gingen aber in Berufung.
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Elmshorn: Entscheidung über Sondergebühr für E-Scooter fällt am 23. März
Dennoch will die Elmshorner Verwaltung dieses Risiko nicht eingehen und empfiehlt, auf eine Sondernutzungsgebühr zu verzichten, wie aus der Beschlussvorlage hervorgeht. Denn eigentlich sind alle Seiten, also Stadt und Anbieter, zufrieden, was die E-Scooter angeht. Die Roller würden gut angenommen, der Stadt entstünden durch die E-Scooter keine erhöhten Ausgaben.
Ob die Politikerinnen und Politiker der Einschätzung der Verwaltung zustimmen und bereit sind, auf eine Sondernutzungsgebühr zu verzichten, zeigt sich spätestens in der nächsten Sitzung des Stadtverordneten-Kollegiums am Donnerstag, 23. März, von 18 Uhr an im Kollegiumssaal des Rathauses, Schulstraße 15-17.