Elmshorn. Lime und Tier sollen für Nutzung öffentlicher Flächen zahlen. Stadt wäre mit CDU-Idee Vorreiter im Land – oder landet vor Gericht.
Für die einen sind E-Scooter eine willkommene Ergänzung des Mobilitätsangebots, für andere sind die Elektroroller, die auf Gehwegen abgestellt oder in Hecken liegen, ein einziges Ärgernis. In Elmshorn, wo die Fahrzeuge seit Juli 2022 ausgeliehen werden können, ist das nicht anders.
Die Elmshorner Verwaltung zieht nach dieser Zeit zwar ein positives Fazit in Sachen E-Scooter. Die Roller würden gut angenommen, 1,5 bis zwei Fahrten pro Tag und Fahrzeug verbuchten die beiden Anbieter Tier und Lime seit der Einführung.
E-Scooter: Elmshorn soll Lime und Tier zur Kasse bitten
Doch nun wagt die Elmshorner CDU einen Vorstoß, der die Stadt zum Vorreiter in Schleswig-Holstein machen könnte. Die Christdemokraten bringen den Vorschlag ein, die gewerblichen Anbieter von E-Scootern zur Kasse zu bitten. Und ernteten dafür zumindest im Ausschuss für kommunale Dienstleister Zustimmung.
„Wir sehen die E-Scooter als Bereicherung für Elmshorn und wollen sie unbedingt in der Stadt behalten“, sagt Kole Gjoka, Vorsitzender der Elmshorner CDU. Allerdings seien Elektroroller, die mitten im Weg abgestellt würden, ein Ärgernis.
Elmshorner CDU fordert Abstellzonen für E-Scooter
Deshalb will die CDU spezielle Abstellplätze für die E-Scooter einrichten. Auch, um die Nutzer zu motivieren, die Fahrzeuge eben nicht mitten im Weg abzustellen. „Aber so etwas kostet Geld“, sagt Gjoka. Geld, dass über die Erhebung einer Gebühr aufgebracht werden soll.
Zwei bis Drei Euro pro Monat und E-Scooter veranschlagt die CDU. „Das ist nicht viel Geld, aber es kann der Stadt helfen, solche Abstellplätze einzurichten“, sagt Gjoka.
E-Scooter: Köln erhebt Gebühr – und wird verklagt
Vorbild für den CDU-Antrag ist die Stadt Köln. Die hatte im Frühjahr des vergangenen Jahres eine neue Gebührenordnung für E-Scooter auf den Weg gebracht. Je nach Standort werden pro Jahr und Fahrzeug zwischen 85 und 130 Euro fällig.
Das sorgte bei den Anbietern in Köln, darunter auch die beiden Firmen Lime und Tier, die ihre Roller in Elmshorn zum Verleih anbieten, erwartungsgemäß für wenig Freude. Die Anbieter klagten, auch weil sie sich ungerecht behandelt fühlten.
Klage der E-Scooter-Anbieter scheitert zunächst vor Gericht
Denn die Gebühren für Leihfahrräder belaufen sich auf zehn Euro pro Jahr und Rad. Für die E-Scooter würde ein vielfaches dessen verlangt, argumentieren die Firmen. Durch die Gebühren könnte der wirtschaftliche Erfolg der Unternehmen gefährdet werden.
Doch das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage ab. Die Begründung: Die Stadt Köln habe einen großen Spielraum bei der Gestaltung von Sondernutzungsgebühren. Die höheren Gebühren im Vergleich zu den Leihfahrrädern seien gerechtfertigt, denn die elektrischen Roller blockierten Geh- und Radwege viel häufiger.
Elmshorner CDU hat keine Angst vor einer Klage der Anbieter
Zwar legten die E-Scooter-Anbieter Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ein. Doch für die CDU ist dieser Fall ein Beleg dafür, dass die Anbieter auch in Elmshorn für den gewerblichen Verleih von E-Scootern zur Kasse gebeten werden sollten.
Angst vor einer Klage haben die Christdemokraten nicht. „Wir schlagen eine deutlich geringere Gebühr vor, als in Köln. Deshalb mache ich mir wegen einer möglichen Klage keine Sorgen“, sagt CDU-Chef Gjoka. Ohnehin gehe es weniger um das Geld, als darum, feste Regeln für das Abstellen der E-Scooter zu etablieren.
Elmshorner Verwaltung soll Möglichkeiten und Kosten prüfen
Das habe auch Vorteile für die Anbieter von Leih-E-Scootern, sagt Gjoka, da diese die Roller dann nicht mehr überall im Stadtgebiet einsammeln müssten, wenn sie falsch abgestellt wurden. Argumente haben die Christdemokraten also genug.
Die Ausschussmitglieder folgten dem CDU-Vorschlag. Die Elmshorner Verwaltung soll nun prüfen, ob und in welcher Höhe der Stadt Kosten im Zusammenhang mit E-Scootern entstehen. Außerdem soll geprüft werden, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine „rechtskonforme Gebühr“ von diesen Anbietern für die Nutzung öffentlicher Flächen erhoben werden kann.
Elmshorner Verkehrsamt: Gebühr für Anbieter wäre rechtliche Grauzone
Denn: Im Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein findet sich nichts zu E-Scootern. „Vor dem Gesetz sind die Roller nichts anderes als Fahrräder und dürfen dementsprechend überall abgestellt werden“, sagt Christina Schötzow vom Amt für Tiefbau und Verkehr in Elmshorn.
Eine Sondernutzungsgebühr sei eine rechtliche Grauzone, es gebe keine wirkliche Rechtsgrundlage, so Schötzow. Die Stadt könnte sich also mit einer Gebühr eine Klage der Anbieter einhandeln, ähnlich wie es in Köln der Fall war.
Elmshorn will die E-Scooter gern in der Stadt halten
Dann müsste das Verwaltungsgericht entscheiden, ob die E-Scooter über den „Gemeingebrauch“ öffentlichen Straßen hinausgehen oder ob sie tatsächlich nichts anderes sind als Fahrräder. Grundsätzlich sei aber vonseiten der Stadt ein Interesse an einer solchen Gebühr vorhanden, sagt Schötzow.
Allerdings ist Fingerspitzengefühl gefragt. Denn die E-Scooter sollen als Mobilitätsalternative in der Stadt unbedingt erhalten werden. „Wir wünschen uns eher eine geringe Gebühr, zumal die Stadt keine erhöhten Ausgaben durch die Roller hat“, sagt Schötzow.
E-Scooter-Anbieter zufrieden mit Auslastung der Roller
Vergraulen wolle man die Anbieter nämlich nicht. Im Gegenteil. Vielmehr solle der Autoverkehr in der Innenstadt reduziert werden. Und Elektroroller seien eine gute Alternative. Sowohl die Stadt als auch die Unternehmen seien zufrieden damit, wie die E-Scooter angenommen werden.
Im Westen Deutschlands hat sich der E-Scooter-Anbieter Lime bereits aus vielen Orten zurückgezogen. Zu den Gründen machte das Unternehmen keine genauen Angaben, außer, dass regelmäßige Evaluierungen in allen Städten durchgeführt würden. Allerdings wurden zuvor in Münster und Hamm Sondernutzungsgebühren beschlossen.
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Elmshorner Politik diskutiert Gebühr für E-Scooter-Anbieter
Die Grundlage für eine solche Gebühr wurde bereits geschaffen. Denn die Ausschussmitglieder diskutierten auch eine mögliche Neufassung von Elmshorns Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen. Eine der wichtigsten Neuerungen: Auch das Anbieten von stationslosen Miet-E-Scootern oder Fahrrädern gilt als Sondernutzung.
Die endgültige Entscheidung über die Satzungsänderung sowie über die mögliche Gebühr für die E-Scooter-Anbieter fällt im Stadtverordneten-Kollegium. Die Stadtverordneten tagen das nächste Mal am 23. März.