Kreis Pinneberg. Straßenverkehrsamt im Kreis Pinneberg ist überlastet. Engpässe bei Terminvergabe. Wer bis wann umtauschen muss.

Beim Pflichtumtausch vom alten Papier- zum neuen Kartenführerschein gerät das Straßenverkehrsamt im Kreis Pinneberg weiter ans Limit. Denn nach wie vor, so die Kreisverwaltung, „wollen alle auf einmal tauschen“. Das führe zu akuten Engpässen bei der Terminvergabe und in der Bundesdruckerei, die für die Herstellung der neuen Führerscheine zuständig ist.

Kreis Pinneberg: Wer bis wann den Führerschein tauschen muss

Mit einem Hilferuf wendet sich deshalb nun Dörte Koppelmann, Fachdienstleiterin Straßenverkehr beim Kreis, an die Öffentlichkeit: „Unsere große Bitte ist, dass immer nur die Menschen den Pflichtumtausch machen, die gerade an der Reihe sind“, so die Fachdienstleiterin. „Es gibt extra eine Staffelung, damit es nicht zu Engpässen kommt.“ Momentan werden demnach nur die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 aufgefordert, ihren Papier-Führerschein in einen Karten-Führerschein zu tauschen. Die Frist ist wegen der Corona-Pandemie bis zum 19. Juli verlängert worden. Auch die Jahrgänge 1959 bis 1964 seien mit dem Umtausch dran, haben dafür aber mehr Zeit – und zwar bis zum 19. Januar 2023. Die weiteren Jahrgänge sollen erst danach zum Umtausch.

Auch Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2013 ausgestellt worden sind, müssen in den neuen EU-weit gültigen Kartenführerschein umgetauscht werden. Doch dabei gelten andere Fristen ohne Geburtsjahrgangszwang.