Kreis Pinneberg. Die nächste Welle der Wechselpflichtigen hat die Führerscheinstelle des Kreises erfasst. Warum es schleppend vorangeht.

Es staut sich nach wie vor in der Führerscheinstelle des Kreises Pinneberg. Denn wie schon seit Monaten wollen und müssen viele Inhaber einer Fahrerlaubnis den alten Lappen in das neue Scheckkarten-Format tauschen. Und das Problem ist seit Beginn der Tauschwelle das gleiche: Es gibt zu wenige Termine für zu viele Wechselpflichtige.

Kreis Pinneberg: Terminstau beim Führerscheintausch

Bekanntlich müssen bis zum Jahr 2033 alle Führerscheine, die vor 2013 in Deutschland ausgestellt wurden, in ein EU-einheitliches und fälschungssichereres Dokument überführt werden. Damit nicht alle Führerscheinbesitzer zeitgleich die Zulassungsstellen aufsuchen, wurde eine Staffelung nach Jahrgängen und Ausstellungsdatum eingeführt. Ob „grauer Lappen“ oder „rosa Pappe“ – es muss auf das Kartenformat gewechselt werden.

In Deutschland betrifft dies etwa 43 Millionen Führerscheinbesitzer. Schätzungen zufolge müssen allein 290.000 Dokumente im Kreis Pinneberg getauscht werden. Seit Anfang dieses Jahres sind in der Zulassungsstelle in Elmshorn bisher 6.755 Führerscheine gewechselt worden.

Die Umtauschpflicht ist vom Ausstellungsdatum und vom Geburtsjahr abhängig (siehe Infotext). Wurde der Führerschein bis 1998 ausgestellt, ist das Geburtsjahr der Führerscheinbesitzer für den Umtausch ausschlaggebend. Wurde die Fahrerlaubnis ab 1999 ausgestellt, ist das Ausstellungsjahr für die Umtauschfrist maßgeblich. Jeder Verkehrsteilnehmer muss sich selbst kümmern. Aufforderungen werden nicht verschickt.

Führerschein: Frist für Umtausch wegen Corona verlängert

Die ersten Auto- und Motorradfahrer waren die Jahrgänge 1953 bis 1958. Die Frist lief bereits Mitte Januar ab. Wegen der Corona-Pandemie ist sie bis zum 19. Juli verlängert worden. Allerdings sind auch die Jahrgänge 1959 bis 1964 jetzt dran, die noch bis zum 19. Januar 2023 Zeit haben. Das sorgt für Stress im Elmshorner Fachdienst Straßenverkehr. Die 22 Mitarbeiter der Führerscheinabteilung haben alle Hände voll zu tun.

Kritisch war die Situation bereits Ende des vergangenen Jahres. Während Anfang 2021 so gut wie niemand kam, um seinen alten Führerschein zu tauschen, war die Flut an Anträgen im November und Dezember kaum zu bewältigen: 200 bis 250 Anfragen habe es täglich gegeben, berichtet Oliver Bönsch, Leiter des Teams Fahrerlaubnisse. Es hagelte Beschwerden im Straßenverkehrsamt, „denn es wurden mehr Termine nachgefragt, als verfügbar waren. Wir kamen nicht nach“. Nicht jeder konnte fristgerecht seinen alten Führerschein tauschen. Die Gefahr eines Bußgeldes drohte jedoch nicht. Und auch der Führerschein blieb weiter gültig.

Das Personal wurde mit einer Vollzeitstelle aufgestockt. Um Wartezeiten gering zu halten, ist es seit Januar auch möglich, den Antrag per Post zu schicken. „Der Druck ist trotzdem nicht weniger geworden“, resümiert Bönsch. Er befürchtet für die kommende Frist, die am 19. Januar 2023 endet, einen erneuten Ansturm.

Führerschein: Warum es Probleme bei der Terminvergabe gibt

Zum einen weil Fahrer ihre Frist bis aufs Letzte ausnutzen, zum anderen, da sich viele nicht an die Staffelung halten „und viel zu früh erscheinen.“ Ein freiwilliger Umtausch ist zwar möglich, es sei aber sinnvoll, den Antrag erst zu stellen, wenn der Umtausch vorgeschrieben sei, denn das Dokument ist nur 15 Jahre gültig.

Der Umtausch ist eine reine Verwaltungsaufgabe. Es muss weder die Führerscheinprüfung wiederholt werden, noch sind eine ärztliche Untersuchung oder ein Sehtest erforderlich. Auch die Führerscheinklassen bleiben erhalten. So dürfen Besitzer des alten Führerscheins der Klasse 3 weiterhin Pkw und Lkw mit einem Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen fahren.

Für den Umtausch ist die Führerscheinstelle im ersten Stock der Zulassungsstelle an der Ernst-Abbe-Straße 9 in Elmshorn zuständig. Es gilt das Wohnortprinzip. Wer im Kreis Pinneberg seinen Führerschein gemacht hat, kann dort den notwendigen Antrag ausfüllen, seinen Ausweis oder Reisepass vorlegen, ein biometrisches Foto abgeben und die Gebühr von 25,30 Euro bezahlen. Alles Weitere erledigt in sechs bis acht Wochen die Bundesdruckerei, die den Führerschein an den Kreis schickt. Dort muss er abgeholt werden. Wer will, kann seinen ehemaligen Führerschein als Andenken anschließend mit nach Hause nehmen.

Führerschein muss erneuert werden, sonst droht Verwarngeld

Wer seinen Führerschein nicht im Kreis Pinneberg gemacht hat, muss zuvor bei der führerscheinausgebenden Stelle eine schriftliche Karteikartenabschrift beantragen. Die Daten werden dann per Post oder E-Mail an den Kreis Pinneberg übersandt. Der Vorlauf bei den Terminbuchungen liegt aktuell bei vier bis fünf Wochen.

Da die Führerscheinstelle für die persönliche Antragsstellung nicht mehr Termine vergeben kann, sollte der postalische Weg genutzt werden. Der dauere derzeit länger, „sollte aber trotzdem vorrangig genutzt werden, sonst kommt es bei den Terminen zu Überlastungen und Wartezeiten“, so Kreissprecherin Katja Wohlers.

Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro rechnen. „Das ist bislang aber nur theoretischer Natur“, so Wohlers.

Führerschein: Wer muss wann tauschen? Die Fristen

Die Umtauschfrist ist vom Ausstellungsdatum und vom Geburtsjahr abhängig. Wurde der Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt, ist das Geburtsjahr der Führerscheinbesitzer ausschlaggebend.

Die Jahrgänge vor 1953, sowie 1953 bis 1958 mussten ihren Führerschein bis zum 19. Juli 2022 tauschen. 1959 bis 1964: bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970: bis 19. Januar 2024
1971 oder später: bis 19. Januar 2025

Wurde der Führerschein ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt, ist das Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis für die Umtauschfrist maßgeblich:
1999 bis 2001:
bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004:
bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: bis 19. Januar 2028
2008:
bis 19. Januar 2029
2009:
bis 19. Januar 2030
2010:
bis 19. Januar 2031
2011:
bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013:
bis 19. Januar 2033

Mit Ablauf der Frist wird der alte Führerschein ungültig, der Fahrer verliert aber nicht seine Fahrerlaubnis. Termine sind über die Online-Terminvergabe unter www.kreis-pinneberg.de möglich. Anträge zum Tausch per Post stehen auch auf der Homepage des Kreises zur Verfügung.