Schenefeld. Stadt hat Projekt lange bekämpft, fühlt sich übergangen. Politiker sprechen von Trickserei. Die VHH kündigen schnelle Bebauung an.

Der jahrelange Rechtsstreit zwischen der Stadt Schenefeld und den Verkehrsbetrieben Hamburg-Holstein (VHH) um ein Grundstück an der Holzkoppel scheint entschieden – zugunsten der VHH. Der Kreis als zuständige Genehmigungsbehörde hat dem Bauantrag der VHH entsprochen – entgegen dem Willen der Stadt. Dort ist man stinksauer. „Wer Konflikte will, kann sie haben“, so Mathias Schmitz (Grüne), Vorsitzender des Stadtentwicklungsausschusses.

Schenefeld: Gericht entscheidet Streit um Busbahnhof für VHH

Die Vorgeschichte: Im August 2018 erwarben die VHH das Grundstück der abgebrannten Sportwelt Schenefeld an der Holzkoppel und kündigten an, ihren bestehenden Betriebshof um diese Fläche erweitern zu wollen. Er würde damit erheblich auf etwa 48.000 Quadratmeter anwachsen. Die Stadt machte jedoch klar, dieses Areal angrenzend an das Gelände des Elektronen-Röntgenlasers XFEL für einen Technologiepark vorzusehen und beschloss im Dezember 2018 eine Veränderungssperre für dieses Grundstück und angrenzende Flächen. Die Sperre wurde zunächst von der VHH erfolgreich vor Gericht angefochten, die Stadt musste nachbessern.

Die Änderungen der B-Pläne 16 (Gewerbegebiet Süd) und 37 (Blankeneser Chaussee) sind am 10. Februar 2022 aus Sicht der Stadt rechtskräftig geworden, nachdem die Ratsversammlung der Stadt am 3. Februar die abschließenden Beschlüsse gefällt hat und die öffentliche Bekanntmachung am 9. Februar erfolgt ist. Eine Punktlandung, denn die Veränderungssperre lief am 13. Februar 2022 aus.

Kiel ließ sich mit der Genehmigung des Flächennutzungsplanes viel Zeit

Aus Sicht der VHH hat die Stadt in dem B-Plan-Verfahren einen erneuten Rechtsfehler begangen. Die Veröffentlichung der Pläne auf der Homepage der Stadt sei widerrechtlich erfolgt, weil keine Genehmigung des ebenfalls geänderten Flächennutzungsplans durch die Landesplanung erfolgt ist, so das Unternehmen.

Tatsächlich war die parallel notwendige F-Plan-Änderung ebenfalls am 3. Februar vom Rat beschlossen und nach Kiel weitergeleitet worden. Eine Genehmigung durch das Innenministerium erfolgte – nach einer zwischenzeitlichen Ablehnung – erst am 6. September.

Die VHH reichte im März diesen Jahres einen leicht modifizierten Bauantrag ein, nachdem ihr erster Antrag am 5. Februar 2019 vom Kreis abgelehnt worden war. Die VHH hatte dagegen geklagt – und verloren. Am 31. März widerrief der Kreis jedoch seinen damaligen Ablehnungsbescheid und erteilte der VHH eine Baugenehmigung. Die Stadt legte Widerspruch ein und trat ein Eilverfahren am Verwaltungsgericht Schleswig los, damit die Baugenehmigung bis zur Entscheidung über den Widerspruch nicht vollstreckt werden kann. Das hat das Gericht vor kurzem abgelehnt.

Werden die Rechte der Stadt durch Baugenehmigung verletzt?

„Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt, dass die Stadt nicht in ihren eigenen Rechten durch die Baugenehmigung verletzt wird“, so Gerichtssprecherin Freya Gräfin Kerssenbrock. Die Stadt habe ihren Eilrechtsschutzantrag darauf gestützt, dass ihre Planungshoheit verletzt worden sei, weil die Baugenehmigung nicht mit ihrem Einvernehmen erteilt worden sei.

Dies habe die Kammer anders gesehen. Es sei nicht notwendig gewesen, dass ein Einvernehmen der Stadt vorher eingeholt werde, weil das Bauvorhaben auch ohne dieses zulässig sei. Die entgegenstehenden (neuen) Bebauungspläne der Stadt hätten keine Wirksamkeit entfaltet, weil diese nicht zuvor von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigt gewesen seien.

Die Frist, in der die Stadt Beschwerde gegen diese Entscheidung einlegen konnte, ist inzwischen abgelaufen. „Ich denke nicht, dass wir das weiter beklagen werden“, sagt demzufolge auch die Bürgermeisterin Christiane Küchenhof. Sie sieht es als „vertane Chance, dass wir jetzt auf dieser wertvollen Fläche einen Busparkplatz bekommen werden“.

Stadt Schenefeld fühlt sich bei Entscheidung übergangen

Ausschusschef Mathias Schmitz äußert sich weniger diplomatisch. „Da ist getrickst worden“, glaubt er. Dass der Kreis eine Baugenehmigung gegen den ausdrücklichen Widerstand der Stadt erteilt und die Planungshoheit der Kommune bewusst ignoriert, sei „ein höchst ungewöhnliches Vorgehen“. Auch die Tatsache, dass vom Innenministerium zunächst die F-Plan-Änderung mit einer (O-Ton Schmitz) „völlig blödsinnigen Begründung“ abgelehnt worden sei und die tatsächliche Genehmigung erst Monate später kam, spreche Bände. „Das war Trick 17“, unterstellt der Kommunalpolitiker der VHH, deren Haupteigentümer die Stadt Hamburg ist und an der auch der Kreis über eine Beteiligungsgesellschaft Anteile besitzt.

„Die Prüfung der Rechtslage hat ergeben, dass die VHH als Antragstellerin einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der Baugenehmigung hat. Die Beteiligung der Kommune und deren Zustimmung ist ein Bestandteil der durchzuführenden Prüfung“, sagt Kreissprecherin Katja Wohlers zu dem Thema. Über den Widerspruch der Stadt gegen die erteilte Baugenehmigung „kann nun nach Rechtskraft der Entscheidung über den Eilantrag kurzfristig entschieden werden, da die Würdigung der in diesem Verfahren vorgetragenen Argumente durch das Gericht abgewartet werden sollte“.

Alles andere als eine Zurückweisung des Widerspruchs wäre also eine Überraschung. Die VHH kündigen eine Bebauung des Grundstücks im nächsten Jahr an. „Wir haben die ganze Zeit weiter geplant“, sagt Susanne Rieschick-Dziabas, Marketingleiterin des Unternehmens. Die VHH brauche die Fläche, um den bestehenden Betriebshof auf die E-Mobilität umzustellen. „Wir können nicht auf der jetzigen Fläche parallel abreißen und neu bauen.“ Daher solle nun zuerst die Fläche an der Holzkoppel hergestellt werden.

Schenefeld: Das haben die VHH mit den Grundstück vor

Laut dem modifizierten Bauantrag will die VHH auf der 11.244 Quadratmeter großen Fläche überdachte Abstell- und Lademöglichkeiten für 90 Gelenkbusse schaffen, wozu sieben Technik- und vier Servicecontainer gehören. Außerdem ist ein Parkdeck für die Mitarbeiter geplant, das im ersten Bauantrag noch 5699 Quadratmeter groß sein sollte und das jetzt auf 4992 Quadratmeter verkleinert wurde.

Dem Argument der Stadt, die kleine Straße Holzkoppel sei für die hohe Zahl an Busbewegungen nicht geeignet, hat die VHH Rechnung getragen. Demnach soll die Erschließung, was den Busverkehr angeht, nicht über die Holzkoppel erfolgen. Die An- und Abfahrt erfolgt über den bisherigen Betriebshof, der im hinteren Teil an die Holzkoppel grenzt. Von dieser Fläche aus sollen die Busse geradeaus über die Holzkoppel auf das neue Areal an- und abfahren.

Bereits gegenüber am Osterbrooksweg ist eine Ladestation für 80 E-Busse entstanden, die Ende September eingeweiht wurde. Am Ende des Ausbaus sind Lade-, Wartungs- und Reparaturmöglichkeiten für 170 E-Busse auf dem dann erweiterten Gelände geplant. Die bisherige Werkstatt, die für E-Busse nicht hoch genug ist, wird wie der Bürotrakt abgerissen und neu gebaut.