Kreis Pinneberg. Verbraucher drosseln den Verbrauch schon jetzt. Kreisverwaltung erlässt Spardiktat. Wer Zuschüsse bekommt – und wer nicht.
In Anbetracht der steigenden Energiepreise haben Bürger, Behörden und Stadtverwaltungen im Kreis Pinneberg damit begonnen, der Krise mit Sparmaßnahmen zu begegnen. Während die Kreisverwaltung und die Stadt Wedel konkrete Energiesparpakete auf den Weg gebracht haben, haben viele Privatkunden nach Angaben des Energiedienstleisters SH Netz schon in den vergangenen Monaten ihren Verbrauch deutlich gedrosselt.
Energiekosten: Bürger im Kreis sparen bei Strom und Wärme
So registrierte das Unternehmen im ersten Halbjahr einen Rückgang von 16 Prozent bei den Gas-Privatkunden im Kreis. Beim Strom sank der Verbrauch um ein Prozent. Ausschlaggebend sei dabei allerdings auch der milde Winter gewesen. Zumal die teils drastischen Preiserhöhungen von durchschnittlich etwa 100 Prozent beim Heizöl, 75 Prozent bei Gas und knapp 20 Prozent bei Strom jetzt erst die Verbraucher erreichen – die höchsten Inflationsraten der jüngeren Geschichte noch nicht eingerechnet.
Den Spartrend beobachten darüber hinaus auch die Stadtwerke in Pinneberg und Elmshorn. Nach Angaben des Pinneberger Versorgers haben die Haushalte im ersten Halbjahr etwa 20 Prozent weniger Gas verbraucht. Beim Strom liege der Verbrauch etwa auf dem Niveau der Vorjahre. In Elmshorn sei ein Rückgang beim Heizgas um etwa 10 Prozent festzustellen. In beiden Städten habe es die Witterung den Verbrauchern allerdings auch einfach gemacht, auf das Heizen zu verzichten.
Pinneberger Kreisverwaltung erlässt Energiespardiktat
Konkrete Energiesparmaßnahmen für die kommende Zeit hat sich nun auch die Kreisverwaltung auferlegt. So habe eine Analyse ergeben, dass der entscheidende Punkt für das Energiesparen das Nutzungsverhalten der Menschen ist. Darum seien nun auch die 1200 Mitarbeitenden im Elmshorner Kreishaus und den Zweigstellen gefordert. Demnach wird die Zeitschaltung der Beleuchtung auf 6 bis 20 Uhr reduziert. Zudem werden alle Räume, „die nicht dem dauerhaften Aufenthalt dienen“, nicht mehr beheizt. Das gelte auch für Eingangsbereiche und Flure. Die Heiztemperaturen über Nacht und am Wochenende werden dauerhaft auf maximal 19 Grad abgesenkt.
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Landrätin Elfi Heesch hat dieses Spardiktat allen Mitarbeitenden in einem Brief zukommen lassen. Nur durch gemeinsame Verhaltensänderungen sei der geforderte Spareffekt zu erzielen. Folglich seien alle angehalten, das Licht beim Verlassen der Räume zu löschen, der Wasserverbrauch zu senken und Rechner, Monitore und Drucker während längerer Pausen oder nach Dienstschluss herunterzufahren. „Für uns in der Verwaltung gelten im Wesentlichen die gleichen Verhaltensregeln wie im Privaten“, sagt Heesch. „In der Summe sparen wir effizient und schnell Energie. Deshalb geht es nur gemeinsam.“ Angekündigt werden zudem der Einsatz von Zeitschaltuhren, Bewegungsmeldern, Dimmtechnik, LED-Leuchten, automatischen Wasserarmaturen und eine verbesserte Gebäudedämmung.
Energiekosten: Stadtverwaltungen beschließen Sparmaßnahmen
Auch in Wedel folgt das Rathaus dem Aufruf zum Energiesparen. Um trotz drohender Versorgungsengpässe möglichst gut durch den Winter zu kommen, werden ab sofort die Beleuchtung des Wedeler Rolands und die Schmuckbeleuchtung des Pontons am Wilkomm Höft dunkel bleiben, so die Stadt in einer Mitteilung. Auch die alte Feuerwache an der Pinneberger Straße werde nicht mehr angestrahlt. Und: Weitere Prüfungen, wo auf unnötige Beleuchtungen verzichtet werden kann, sollen folgen.
Wie trotz aller Einsparungen die absehbar steigenden Kosten im privaten Bereich bezahlt werden sollen, ist erst teilweise geregelt. Die Energiekostenpauschale von einmalig 300 Euro erhalten nur alle Erwerbstätigen inklusive Minijobber – Rentner beispielsweise nicht. Alleinlebende Wohngeldempfänger bekommen 270 Euro, Zwei-Personen-Haushalte 350 Euro, für jede weitere Person im Haushalt gibt es 70 Euro.
Energiekosten: Ämter übernehmen Heizkosten für Bedürftige
Eindeutig ist es auch bei Menschen, die Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II oder Asylbewerberleistungen beziehen. Zumindest die Heizkosten übernehmen die Ämter. Stromkosten dagegen sind im Regelsatz enthalten und müssen daraus getragen werden. Ob es in diesem Bereich noch Erleichterungen von Bund oder Land gibt, ist offen.
Wer knapp über den Sätzen für Sozialleistungen liegt oder Wohngeld bezieht, kann immerhin prüfen, ob sich eine Antragstellung auf Unterstützung lohnt. Erwerbsfähige können ihren Antrag an das Jobcenter stellen. Nicht erwerbsfähige Menschen wie Rentner beantragen Sozialleistungen beim örtlichen Sozialamt. Welche Stelle im Kreis Pinneberg zuständig ist, steht auf der Homepage des Kreises (https://www.kreis-pinneberg.de).