Quickborn. Ein neues Waldgesetz soll mehr Schutz gegen illegale Baumfällungen bringen. Aber was bringt dies? Bürgermeister Köppl ist skeptisch.
Die politische Auseinandersetzung um den illegalen Kahlschlag eines Waldstückes im Quickborner Birkenweg vor einem Jahr spitzt sich zu. Die FDP-Fraktionschefin Annabell Krämer, die zugleich dem Landtag in Kiel angehört, jubelt, dass Ende November wegen ihrer Initiative das Landeswaldgesetz so geändert wurde, dass ein Nichteingreifen der Quickborner Verwaltung künftig „gesetzlich verhindert wird.“
Bürgermeister Thomas Köppl hält entgegen, dass die Gesetzesänderung bei weitem nicht ausreiche. So will er jetzt vom örtlichen Umweltausschuss auf dessen nächster Sitzung am kommenden Donnerstag eine Resolution verabschieden lassen, die den Landtag auffordert, eine personell besetzte Notfallbereitschaft in den Forstbehörden sicherzustellen, damit diese Bereitschaft ständig „für die kommunale Ebene umfassend (auch außerhalb der üblichen Bürozeiten) erreichbar sind.“
Illegale Rodung – 1,8 Hektar Wald, einfach weg
Wie berichtet war Ende vorigen Jahres ein 1,8 Hektar großer Wald mitten im Wohngebiet am Birkenweg vom Eigentümer komplett gerodet worden. Das war illegal. Strafrechtliche und ordnungsrechtliche Ermittlungen laufen. Der Eigentümer hat sich entschuldigt und angekündigt, die Fläche wieder aufzuforsten, wozu ihn die Forstbehörde bis Ende dieses Jahres aufgefordert hat.
Dass besorgte Anwohner, die die illegalen Baumfällarbeiten vor ihrer Haustür kurz nach Weihnachten mit Entsetzen beobachtet hatten, mit ihren Anrufen nicht rechtzeitig bei den Behörden Gehör fanden, hat einen bislang unversöhnlichen Streit zwischen der Quickborner Verwaltung und der FDP-Fraktion ausgelöst. Die Liberalen werfen Bürgermeister Köppl (CDU) vor, nicht eingeschritten zu sein, um den Kahlschlag zu verhindern. Köppl betont, nur die Forstbehörde sei zuständig und die habe erst eine Woche später, im Januar, die Mail der Quickborner Verwaltung zur Rodung gelesen. Da war es zu spät.
Waldgesetz wird verschärft, aber was bringt das?
Nun hat der Landtag einstimmig beschlossen, das Waldgesetz zu verschärfen, sagt Annabell Krämer. So wird das höchstmögliche Bußgeld für Baumfrevler auf 100.000 Euro verdoppelt. Zudem sei die Anzeige, dass sie Rodungen vornehmen wollen, „von den Waldbesitzenden oder den von ihnen Beauftragten während der Durchführung der Maßnahme bei sich zu führen und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzuzeigen“, heißt es nun im neuen Gesetz. Und weiter: „Die zuständige Behörde soll die Fortführung der Maßnahme untersagen“, wenn die Anzeige oder Ausnahmezulassung nicht vorgezeigt werden könne.
Für die FDP-Abgeordnete Krämer ist damit nun „mehr Rechtssicherheit bei allen Beteiligten“ geschaffen worden. „Für jeden Kahlschlag sowie für Hiebmaßnahmen und sonstige Waldumwandlungen ist nun eine Ausnahmezulassung mitzuführen“, sagt sie. Wenn diese nicht vorgelegt werden könne, „müssen die Arbeiten vor Ort von der Behörde eingestellt werden.“ Das verhindere, „dass ein illegaler Kahlschlag erst einige Tage nach der Durchführung gestoppt wird, wie es in Quickborn der Fall war.“
„Das neue Gesetz greift zu kurz"
Köppl hält dagegen: „Offensichtlich musste ja das Waldgesetz geändert werden, um solche Kahlschläge zu verhindern.“ Insofern sei seiner Verwaltung kein Vorwurf zu machen. „Das neue Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, greift aber zu kurz und ist zu billig.“ Denn auch künftig müsse ein Waldbesitzer einen Kahlschlag wegen Schädlingsbefalls bei der Unteren Forstbehörde nur anzeigen, ihn nicht genehmigen lassen, so Köppl. Damit sei möglichem Missbrauch weiterhin Tür und Tor geöffnet.
Denn ob die schriftliche Anzeige tatsächlich zur Forstbehörde geschickt oder dort angekommen sei, könnte vor Ort gar nicht festgestellt werden. Jede „kleine Klitsche“ sei heute in der Lage, dafür ein Online-Registrierungsverfahren einzurichten, das eine solche Anzeige nachweisbar mache, schimpft Köppl. Nur die oberste Landesbehörde sei in Zeiten der Digitalisierung dagegen offenbar immer noch nicht in der Lage, ein überprüfbares digitales Dokument virtuell in der Forstbehörde einzurichten. „Das Land kriegt das einfach nicht hin“, wundert sich Köppl. Für ihn sei das ein Armutszeugnis.
24 Stunde erreichbar – kann das Amt das leisten?
Zudem müsse ein Mitarbeiter der Forstbehörde für die Verwaltungen vor Ort jederzeit, 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche, erreichbar sein, um im Zweifel nachfragen und die Anzeige oder Ausnahmegenehmigung überprüfen zu können.
„Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der örtlichen Ordnungsbehörde können einen Wald nicht forstlich begutachten und somit nicht beurteilen, ob sich die durchgeführten Maßnahmen im Rahmen des anzeigepflichtig Zulässigen bewegen“, so Köppl. „Ordnungsbehördliches Einschreiten ist aber nur bei offenkundigen Rechtsverstößen möglich, anderweitig macht sich die Kommune regresspflichtig.“
Illegale Rodung: Wiederaufforstung soll in Kürze starten
Auch die fehlende Erreichbarkeit des Forstamtes werde mit dem neuen Waldgesetz nicht geheilt, klagt der Verwaltungschef. Im Übrigen würde auch das erhöhte Bußgeld große Kahlschläge wie in Kiel oder Neumünster vor einem Jahr, „wo es um Millionensummen“ für neue Baugebiete ging, nicht verhindern können. „Das zahlt der Baumfrevler aus der Portokasse.“
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Darum möchte Köppl mit der Resolution erreichen, dass die Forstbehörde jederzeit ansprechbar sei und die weiterhin geltende Anzeigepflicht für Hiebmaßnahmen zu einer Genehmigungspflicht werde. Unabhängig von diesem politischen Streit soll die Wiederaufforstung der Quickborner Fläche am Birkenweg noch vor Weihnachten starten, kündigte jetzt auf Nachfrage des Abendblatts Christian Rosenow an. Er ist als Revierförster der Landwirtschaftskammer vom Eigentümer mit dieser Aufgabe betraut worden und muss diese bis Ende des Jahres begonnen haben.