Quickborn. Eigentümer rodet zwei Hektar in Quickborn, Behörden schreiten erst ein, als es zu spät ist. Wie der Waldbesitzer die Aktion erklärt.

Schwerer Baumfrevel in Quickborn? Oder nur ein großes Missverständnis? Im Birkenweg am südöstlichen Rand der Stadt ist eine knapp zwei Hektar große Waldfläche komplett abgeholzt worden. Einen Kahlschlag dieses Ausmaßes habe er in seinen 30 Jahren als Förster nicht gesehen, sagt Axel Suersen von der Unteren Forstbehörde des Landes Schleswig-Holstein.

Dem Grundstückseigentümer drohe jetzt nach dem Landeswaldgesetz ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Zudem werde er verpflichtet, die Bäume wieder anzupflanzen. Denn das Flurstück ist als Waldfläche eingetragen „und soll auch Wald bleiben“, wie Quickborns zuständiger Fachbereichsleiter Felix Thermann betont.

Zwei Hektar Wald gerodet: Holz beschlagnahmt

Das abgeschlagene Holz hat die Forstbehörde beschlagnahmt. Es darf nicht verkauft werden. Anwohner sind fassungslos, dass so etwas passieren konnte.

Der Grundstückseigentümer will der Verpflichtung, aufzuforsten, nachkommen, wundert sich allerdings darüber, dass die Stadt Quickborn ihn zuvor aufgefordert habe, „zur Gefahrenabwehr“ tote Bäume zu entfernen.

Quickborn: Anwohner sind über Rodung empört

Vor Ort liegen die Nerven blank. „Das ist eine Schweinerei“, schimpft Anwohnerin Gertraut Lembke, die hier gern an dem alten Mischwald mit ihrem Hund spazieren gegangen ist. Die Waldfläche existierte schon, als sie vor fast 60 Jahren hergezogen war, sagt die Rentnerin.

Sigrid Marx, die ebenfalls in der Nähe wohnt, klagt: „Es ist traurig, eine Katastrophe.“ Unmittelbar nach Weihnachten, am 27. Dezember, hätten die Rodungsarbeiten mit großen Maschinen begonnen. „Tag und Nacht und bei Dunkelheit mit Flutlicht haben die hier gearbeitet“, sagt die Frau. Sie habe sofort die Stadtverwaltung informieren wollen, sei aber telefonisch nicht durchgekommen.

Fichten, Kiefern, Douglasien und Birken abgeholzt

Erst am 30. Dezember erfuhr die Verwaltung dann die Nachricht, machte sich ein Bild von der Abholzaktion und informierte sogleich die zuständige Forstbehörde, wie Thermann sagt. Doch wegen der Feiertage erreichte diese erst am 4. Januar den zuständigen Mitarbeiter im Forstamt, heißt es aus der Behörde in Neumünster.

So habe sie erst in dieser Woche einschreiten können. Doch da war es für die zahlreichen Fichten, Kiefern, Douglasien, aber auch Birken, Ahornbäume und Kastanien, die hier seit Jahrzehnten standen, zu spät. „Es waren zu zwei Drittel Laub- und zu einem Drittel Nadelholzbäume“, sagt Förster Suersen.

Für die Stadt Quickborn ist die Rechtslage klar

Für die Stadt ist die Rechtslage klar und eindeutig. „Die 1,8 Hektar große private Fläche ist im Flächennutzungsplan der Stadt Quickborn als Waldfläche abgesichert und soll es auch bleiben“, betont Fachbereichsleiter Thermann.

Eine Bebauung des Grundstückes sei weder geplant noch erlaubt und nicht einmal genehmigungsfähig. „Eine Abstimmung des Eigentümers mit der Stadtverwaltung gab es nicht, sie wurde von der Rodung auch nicht in Kenntnis gesetzt“, betont Thermann. „In jedem Falle aber wird eine Aufforstung an gleicher Stelle erfolgen müssen.“ Die Stadtverwaltung werde „auf eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahmen drängen“.

Wald war Naherholungsgebiet für Anwohner

Thermann sagt: „Der Schutz und die Weiterentwicklung der Waldflächen im Stadtgebiet ist ein wichtiges umwelt- und landschaftsplanerisches Ziel der Stadt Quickborn.“ Dem Wald komme in Bezug auf Klima- und Naturschutz, aber auch als Naherholungsraum für die Bevölkerung eine wichtige Bedeutung zu.

Die Stadt Quickborn trage durch ihren Waldbestand, der durch Aufforstungsaktivitäten stetig erweitert werden solle, ihren Beitrag, so Thermann. „Aber auch private Waldbesitzer sind in der Verantwortung. Umso ärgerlicher ist es, wenn hier ohne Genehmigung und Abstimmung die Abholzung einer kompletten Waldfläche erfolgt.“

Kreis Pinneberg liegt noch unter Landesdurchschnitt

Ähnlich äußert sich Förster Suersen, der in der Unteren Forstbehörde für die Aufsicht über rund 30.000 Hektar Wald in den Kreisen Pinneberg und Steinburg zuständig ist. „Für das waldärmste Bundesland Schleswig-Holstein ist das ein beträchtlicher ökologischer Schaden.“

Und erst recht für den Kreis Pinneberg, der mit einer Waldfläche von etwa sieben Prozent sogar noch unter dem Landesdurchschnitt liege. „Insofern ist es für die ökologische Bedeutung und die Erholungsfunktion des Waldes im Kreis Pinneberg besonders schade.“ Das beschlagnahmte Holz, das sich noch meterhoch am Rand der ehemaligen Waldfläche türmt, werde demnächst abtransportiert und sichergestellt, heißt es von der Unteren Forstbehörde.

Eigentümer kann die Rodungsaktion erklären

Das Grundstück in Quickborn gehört der HCK Wohnimmobilien GmbH, die nach eigener Aussage 54.000 Quadratmeter Grundstücksflächen verwaltet. Ihr Geschäftsführer Volker Lemke stellt gegenüber dem Abendblatt den Sachverhalt allerdings völlig anders dar. So sei er von der Stadtverwaltung im November 2020 schriftlich aufgefordert worden, „zur Gefahrenabwehr und Verkehrssicherungspflicht“ die toten Bäume am Rande des Waldes zu entfernen.

Eine Untersuchung habe dann ergeben, dass „mehr als die Hälfte der Fläche bereits abgestorben war“. Etwa 1,1 Hektar des Waldes, überwiegend Fichten, sei vom Borkenkäfer und anderen Schädlingen befallen gewesen. Es wäre nur noch eine gesunde Fläche von 0,3 Hektar übrig geblieben, die jetzt „aus praktischen Gründen“ mit entfernt worden sei.

„Wir wollen da nichts bauen und haben da auch nichts vor“, betont Lemke. „Wir sind kein Bau-, sondern ein Finanzunternehmen.“ Er räumt aber ein, dass die Kommunikation mit der Stadt und den Anwohnern besser hätte laufen können. „Wir werden das jetzt wieder aufforsten und machen, was die Stadt will“, betont Lemke. Bereits in der nächsten Woche werde er deshalb im Rathaus vorsprechen.