Elmshorn. Bundesamt beziffert Schaden nach Crash im Bahnhof Elmshorn mit drei Schwerverletzten auf 705.000 Euro. Was die Ursache war.
Drei Jahre nach dem folgenschweren Zugunglück im Elmshorner Bahnhof hat die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) einen ersten Zwischenbericht vorgelegt. Die Entgleisung von zwei Reisezugwagen der Marschbahn hat demnach einen Schaden von mehr als 700.000 Euro verursacht, drei Personen wurden dabei schwer verletzt. Grund waren eine Gleislücke infolge von Bauarbeiten und eine falsch gestellte Weiche.
Rückblick: Am 15. November 2017 um 7.09 Uhr verlässt der Zug der Marschbahn mit der Nummer 11044, der mit 100 Fahrgästen von Hamburg-Altona nach Westerland unterwegs ist, mit langsamer Geschwindigkeit den Bahnhof. Der ist an diesem Mittwoch wie auch in den Tagen davor eine Baustelle. Seit mehreren Monaten werden Schienen und Weichen erneuert, Gleise sind gesperrt. Der RE 11044 befindet sich auf dem Gleis 101 und stößt kurz nach der Ausfahrt aus dem Bahnhof auf die Weichenverbindung mit der Nummer W 113/114.
Nicht beachtet, dass Weiche gesperrt war
„Aufgrund von Bauarbeiten im Bahnhof war eine Gleislücke in der Weichenverbindung W113/W114 vorhanden“, heißt es dazu im jetzt veröffentlichten Zwischenbericht. Daher habe die Anweisung bestanden, diese Weichenverbindung zu sperren. „Beim Einstellen der Fahrstraße für die Ausfahrt des Zuges RE 11004 wurde diese Sperrung nicht beachtet“, heißt es weiter.
Wer für diesen Fauxpas die Verantwortung trägt, erwähnt der Zwischenbericht der BEU nicht. Dort wird lediglich aufgeführt, dass durch das Entgleisen an dem Zug ein Schaden von 500.000 Euro entstanden ist. Der tonnenschwere Steuerwagen war aus den Schienen gesprungen, das Drehgestell der vorderen Achse abgerissen. Auch an den Gleisanlagen kam es zu erheblichen Schäden. In dem Zwischenbericht werden diese mit 205.000 Euro beziffert. Unter den Verletzten befanden sich eine 44 Jahre alte Zugbegleiterin sowie eine 28 Jahre alte Passagierin. Die Bergung der entgleisten Reisezugwagen, für die zwei Schienenkräne angefordert werden mussten, dauerte damals 24 Stunden. Ein weiterer Tag verging, bis die Schäden am Gleisbett ausbessert waren. Erst 48 Stunden nach dem Zugunfall lief der Betrieb wieder.
Sachverhaltsanalyse dauert noch an
Laut der BEU läuft auch drei Jahre nach dem Unfall weiterhin die Sachverhaltsanalyse. Wann genau mit einem endgültigen Abschlussbericht zu rechnen ist, stehe noch nicht fest. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe war in diesem Fall deutlich schneller. Sie hat die strafrechtlichen Ermittlungen zu dem Vorfall bereits 2019 abgeschlossen und einen Fahrdienstleiter als Verantwortlichen benannt. Das Verfahren gegen den heute 57-jährigen Mann wurde gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt.
Die Ermittlungsbehörde hielt dem Mann zugute, nicht der Alleinschuldige zu sein. Er habe sich auf Bahnmitarbeiter verlassen, die zeitlich vor ihm eingesetzt waren, und nicht bemerkt, dass seine Vorgänger ihm eine falsche Weichenstellung hinterlassen hätten. Jedoch wäre es seine Pflicht gewesen, die Weichenstellung zu überprüfen. Das Verletzen dieser Kontrollpflicht sei letztlich kausal für den Unfalleintritt verantwortlich. Dennoch treffe den Bahnmitarbeiter nur eine geringe Schuld, weil dieser nicht allein verantwortlich war. Der 57-jährige musste einen vierstelligen Betrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung leisten und kam auf diese Weise um ein Gerichtsverfahren und eine Vorstrafe herum. Welche beruflichen Konsequenzen das Fehlverhalten des Mannes hat, wird später aus dem Abschlussbericht der BEU hervorgehen.
Langwierige Untersuchungen sind üblich
Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Untersuchungen der BEU sehr langwierig sind. Anfang November veröffentlichte sie beispielsweise einen Abschlussbericht zu einer Kollision eines Intercity mit einem Baustellenfahrzeug in Hamburg-Bergedorf – sieben Jahre und neun Monate nach dem Ereignis.
Bestandteil der Untersuchung ist stets eine sehr detaillierte Rekonstruktion des Unfallgeschehens. Dabei beschäftigt sich die Untersuchungsstelle beispielsweise mit der Infrastruktur, mit den am Unglück beteiligten Fahrzeugen und mit den betrieblichen Abläufen, die bei einem gefährlichen Ereignis eine Rolle gespielt haben können. Die gewonnenen Informationen werden ausgewertet und Schlussfolgerungen daraus formuliert. Die Vorschläge der Untersuchungsstelle zur Verbesserung der Sicherheit im Eisenbahnverkehr werden der Sicherheitsbehörde und, soweit erforderlich, anderen Stellen und Behörden in Form von Sicherheitsempfehlungen mitgeteilt.