Elmshorn/Flensburg. Bundespolizei hat Ermittlungen abgeschlossen, Staatsanwaltschaft übernimmt den Fall. Verheerender Fehler in Elmshorn?

Die Bundespolizei hat ihre Ermittlungen zu dem Zugunglück in Elmshorn vom 15. November abgeschlossen und die Akte an die Staatsanwaltschaft Itzehoe übergeben. Demnach besteht der Verdacht, dass menschliches Fehlverhalten die Ursache für den Zugunfall war, teilte ein Sprecher der Bahnpolizei mit. Die Ermittlungen richteten sich gegen den Fahrdienstleiter, der im Verdacht steht, den Zug auf einen gesperrten Gleisabschnitt mit einem fehlenden Schienenstrang geleitet zu haben. Drei Menschen waren verletzt worden, eine Zugbegleiterin schwer.

Der Regionalzug war den Ermittlungen der Bundespolizei zufolge auf das Gleis geleitet worden, das grundsätzlich für die Fahrt Richtung Westerland genutzt wird. Aufgrund der Bauarbeiten war dieses Gleis allerdings für die Fahrt nach Westerland gesperrt, da die Weichenverbindung erneuert werden sollte. Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Bahnverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung wurden eingeleitet.

Bei dem Unglück waren der Steuerwagen und ein Reisezugwagen des Regionalzuges von Hamburg-Altona in Richtung Westerland entgleist. Hunderte Züge fielen aus oder wurden umgeleitet, da die Strecke gesperrt wurde.