Kiel/Pinneberg. Nachdem acht Schafe hinter Zäunen gerissen wurden, genehmigt das Landesamt in Kiel den Abschuss – und rechnet mit Klagen.
Ein als verhaltensauffällig geltender Wolf im südlichen Schleswig-Holstein ist zum Abschuss freigegeben. Das Tier wird für mehrere Schafsrisse hinter wolfssicheren Zäunen im Kreis Pinneberg verantwortlich gemacht. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) genehmigte am Donnerstag einen entsprechenden Antrag des Umweltministeriums.
Er ist räumlich eingegrenzt und zunächst auf vier Wochen befristet. „Es ist aber kein Selbstläufer, dass es auch zur Entnahme kommt“, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne). Denn diese erfolge „nicht auf Knopfdruck“.
Wolf für mindestens sechs Risse verantwortlich
Im Bereich Pinneberg hatte es seit Ende November acht Risse gegeben, bei denen Tiere als wolfssicher geltende Zäune überwanden. Für sechs der Fälle ist der Wolf mit der Kennung „GW 924m“ laut DNA-Untersuchungen verantwortlich. Bei den beiden jüngsten Vorfällen von Mitte Januar in Westerhorn und Heede steht das Ergebnis noch aus.
Laut Umweltministerium gab es gleich mehrere Anträge auf Abschuss des Wolfs. Das soll nun eine Gruppe Fachleute unter Einbeziehung des Landesjagdverbands übernehmen. Die Anonymität der Jäger müsse gewährleistet sein, sagte Albrecht. „Diese Aufgabe ist doppelt schwer – weder schön, noch einfach.“
Angesichts umfassender Präventionsmaßnahmen und erheblicher wirtschaftlicher Schäden sei ein Abschuss trotz des strengen Artenschutzes erlaubt. „Es besteht zudem die Gefahr, dass der Wolf sein Verhalten an Nachkommen weitergibt und damit die Risszahlen trotz umfassender Herdenschutzmaßnahmen deutlich steigen“, sagte der Minister. Das wäre für die Akzeptanz des Rückkehrers ein Problem.
Ministerium rechnet mit Klagen
Der aus Dänemark nach Schleswig-Holstein gekommene Rüde hat bereits mehrfach Schafe außerhalb von wolfssicheren Zäunen gerissen. Er hält sich seit Juni 2018 nachweislich in der Region auf. Laut Ministerium liegen von dem Tier 17 genetische Einzelnachweise vor. Hinweise auf andere Wölfe dort seien nicht bekannt.
Das Ministerium rechnete vor der Entscheidung mit Klagen gegen die Genehmigung, bislang sei davon im Haus aber nichts bekannt. Es gebe „unzählige Rechtsauffassungen“ zu dem Thema, sagte Albrecht. Der Wolf ist in Deutschland streng geschützt. Einzelne Tiere dürfen nur dann getötet werden, wenn von ihnen eine Gefahr für den Menschen ausgeht oder großer wirtschaftlicher Schaden durch sie zu erwarten ist.
"Darf nur die letzte Konsequenz sein"
Die SPD-Umweltpolitikerin Sandra Redmann bezeichnete die Abschussgenehmigung als notwendig. „Sie darf aber nach wie vor nur die letzte Konsequenz sein, wenn alle möglichen Schutzmaßnahmen zuvor nicht gegriffen haben.“ Deshalb sei es wichtig, dass Schafhalter ihrer Verantwortung gerecht würden und ihre Tiere mit Zäunen schützten. Auch FDP und CDU bezeichneten die Entscheidung als folgerichtig.
Anfang 2018 war in Sachsen ein auffälliger Wolf erschossen worden, der zwei Hunde getötet und sich auch mehrfach Grundstücken genähert haben soll. In Niedersachsen war 2016 ein sogenannter Problemwolf getötet worden. Das Tier hatte für Schlagzeilen gesorgt, weil es sich immer wieder Menschen bis auf wenige Meter genähert hatte und auch einen angeleinten Hund gebissen haben soll. Versuche, den Wolf zu vergrämen, waren fehlgeschlagen.