Elmshorn/Itzehoe. Landgericht Itzehoe lässt Vorwurf des versuchten Mordes fallen. Angeklagter misshandelte wegen einer Nichtigkeit einen Freund.

Er wolle „geradestehen für das, was ich getan habe“, sagte Markus E. in seinem letzten Wort. Und der 22-Jährige wird Zeit haben, über seine Wahnsinnstat vom 1. November 2017 nachzudenken: Am Donnerstag verurteilte das Landgericht Itzehoe den Elmshorner wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung und Sachbeschädigung zu vier Jahren Gefängnis.

Warum der 22-Jährige in der Tatnacht plötzlich auf seinen Bekannten Frank N. losging, auf ihn einschlug, eintrat, in seinen Mund urinierte, ihn in den Kofferraum sperrte und später auf dem Parkplatz der Liether Kalkgrube bis zur Luftnot würgte – das Motiv der Tat blieb laut Richterin Isabel Hildebrandt im Dunkeln. „Völlig anlasslos“ sei der Angeklagte „ausgerastet, weil ihn seine Lebenssituation frustriert hat“. Der verlorene Knopf eines Handys habe letztlich die Gewalttat von Markus E. ausgelöst. Dieser habe im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit gehandelt. Dazu habe der am Tatabend getrunkene Alkohol, der in der Stresssituation als Affektverstärker gewirkt habe, in Kombination mit der niedrigen Intelligenz des Angeklagten beigetragen.

Markus E. besuchte bis zur achten Klasse eine Elmshorner Förderschule, scheiterte am Hauptschulabschluss und flog wegen Drogenkonsums aus einer Ausbildung. Er lebte noch bei den Eltern, bezog Hartz IV und saß täglich stundenlang vor dem Computer. „Seine intellektuellen Fähigkeiten sind limitiert“, so der Psychiater Wilhelm Tophinke. Eine Persönlichkeitsstörung liege jedoch nicht vor.

Staatsanwältin Maxi Wantzen hielt die Alkoholisierung des Angeklagten für nicht so schwerwiegend, dass seine Steuerungs- und damit seine Schuldfähigkeit eingeschränkt gewesen sein könnte. Sie beantragte fünf Jahre Haft wegen versuchten Mordes. Der Angeklagte selbst habe, als er sich nach der Tat bei der Polizei stellte, von einem Mordversuch gesprochen.

Auch Opfer Frank N. habe bestätigt, dass Markus E. ihm während der stundenlangen Odyssee mit einer Ermordung gedroht hat. „Der Angeklagte wollte ihn umbringen, damit er nicht zur Polizei geht.“ Das Opfer habe Todesangst gehabt und sei erniedrigt worden.

Verteidiger Schneider will keine Revision einlegen

Verteidiger Torben Schneider räumte ein, dass sein Mandant in Tötungsabsicht handelte. Jedoch habe er den Würgevorgang abgebrochen, sodass kein versuchter Mord, sondern nur eine Körperverletzung vorliege. Zudem sei der Angeklagte nur vermindert schuldfähig. Schneider forderte drei Jahre Haft. Die Richter entschieden auf vier Jahre, ließen jedoch den Mordversuch fallen. „Das Urteil ist angemessen“, so Schneider. Er will auf Rechtsmittel verzichten. Staatsanwältin Wantzen will diese prüfen. „Auch wenn die rechtliche Bewertung des Gerichts anders ausgefallen ist, ist das Gesamtergebnis durchaus zufriedenstellend.“ Markus E. will dem Opfer 12.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Frank N. erlitt unter anderem ein Hämatom im Gehirn, musste notoperiert werde. „Ich entschuldige mich bei Frank, auch wenn das Ganze nicht zu entschuldigen ist.“ Das Gericht setzte den Haftbefehl gegen Markus E. bis zum Strafantritt außer Vollzug.