Wedel/Itzehoe. Gericht hebt Haftbefehle gegen Angeklagte auf. Ein dringender Tatverdacht bestehe nicht mehr, befinden die Richter am Donnerstag.

Überraschende Wende im Prozess gegen die mutmaßlichen Disco-Brandstifter von Wedel: Die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Itzehoe hat Donnerstag die Haftbefehle gegen zwei der drei Angeklagten aufgehoben. Dem dritten Angeklagten, der durch sein Geständnis im Ermittlungsverfahren als Kronzeuge galt, war aus diesem Grund Haftverschonung gewährt worden.

Peter S., der sich selbst und die Mitangeklagten ans Messer geliefert hatte, ließ nun vor Gericht durch seine Anwälte erklären, sich nicht zur Anklage äußern zu wollen. Zudem verkündete seine Partnerin Angela K., von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen zu wollen, und sie untersagte dem Gericht, ihre belastende Aussage bei der Polizei zu verwerten. Nachdem diese beiden wichtigen Pfeiler der Anklage weggebrochen waren, beantragte die Verteidigung der in Haft sitzenden Angeklagten Deniz B. und Mehmet P., die Haftbefehle aufzuheben. Dem folgte die Kammer.

„Es besteht kein dringender Tatverdacht mehr“, erklärte der Vorsitzende Richter Johann Lohmann. Daher sei der Grund der Inhaftierung entfallen. „Das war die Wende im Prozess“, ist Verteidiger Michael Gubitz überzeugt. Er vertritt gemeinsam mit Rechtsanwalt Martin Lemke Deniz B., der in dem niedergebrannten Gewerbekomplex an der Rissener Straße in Wedel eine Diskothek betrieben hatte.

Verteidiger hatten von Beginn an Zweifel am Haftgrund

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die Mitangeklagten Peter S. und Mehmet P. gegen eine Zahlung von insgesamt 60.000 Euro dazu angestiftet zu haben, in der Disco Feuer zu legen, um so die Versicherungsprämie zu kassieren. Bei dem Brand in der Nacht zum 25. Mai 2017 war ein Schaden von mehr als
2,3 Millionen Euro entstanden.

„Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass ein dringender Tatverdacht gegen unseren Mandanten nicht besteht. Wir sind froh, dass das Gericht sich dem jetzt angeschlossen hat“, so Gubitz weiter. Nach seiner Ansicht ist noch nicht einmal abschließend geklärt, dass überhaupt eine Brandstiftung vorgelegen hat.

Die am Donnerstag geplante Vernehmung von zwei Zeugen ist unterdessen geplatzt. Andre Z. verweigerte die Aussage, weil er sich sonst selbst belasten würde. Und die Aussage von Kripo-Kommissar Christoph L. musste verschoben werden – unter anderem weil die Verteidiger die Anwesenheit der Staatsanwältin Janina Seyfert bemängelte. Sie hatten mehrfach einen Antrag gestellt, die Anklagevertreterin selbst als Zeugin zu hören, weil sie bei diversen Vernehmungen im Ermittlungsverfahren anwesend gewesen war. Sollte diesem Antrag stattgegeben werden, müsste zumindest zeitweise ein anderer Staatsanwalt einspringen.