Quickborn/Hamburg. Laut Verteidiger soll die Zeugin miterlebt haben, wie ein Freund des Angeklagten einen Container nahe der Halle in Brand setzte.

Mehrfach hat sich Verteidiger Bernd Rosenkranz zuletzt mit seinen Anträgen eine blutige Nase geholt. Am Mittwoch konnte sich der Verteidiger des mutmaßlichen Brandstifters von Quickborn, Tom K. (24), in einem Punkt vor der Großen Strafkammer des Hamburger Landgerichts durchsetzen. In der nächsten Woche tritt das Gericht noch einmal in die an sich schon geschlossene Beweisaufnahme ein und wird eine von dem Verteidiger benannte Zeugin vernehmen.

Es handelt sich um die Ex-Freundin von Kenneth K., der sich gemeinsam mit dem Angeklagten in der Nacht zum 4. Oktober 2016 zum Zeitpunkt des Brandes in der Nähe der Quickborner Tennishalle am Harksheider Weg aufhielt. Der Angeklagte und Kenneth K. beschuldigen sich gegenseitig, für das Feuer verantwortlich zu sein.

Laut Rosenkranz soll Laura B. miterlebt haben, wie Kenneth K. einen Container in Brand setzte. Bereits vorige Woche hatte der Jurist versucht, sie als Zeugin zu laden. Damals lehnte das Gericht den Beweisantrag ab. Am Mittwoch stimmte die Kammer einem abgeänderten Antrag zu. Erneut abgelehnt wurde der Antrag des Verteidigers, einen Polizisten zu laden. Auch ein Ablehnungsantrag gegen die Kammer wurde zurückgewiesen.