Quickborn/Hamburg. Anwalt stellt Befangenheitsanträge gegen Kammer und Vorsitzenden Richter. Angeklagter hatte zuletzt einen Freund beschuldigt.

Anwalt Bernd Rosenkranz zieht alle Register: Mit neuen Befangenheitsanträgen gegen die Kammer und den Vorsitzenden Richter hat der Verteidiger von Tom K. das Verfahren vor dem Hamburger Landgericht am gestrigen Dienstag erneut in die Verlängerung geschickt. Seit Oktober muss sich der 24 Jahre alte Hamburger vor der Großen Strafkammer verantworten, weil er in der Nacht zum 4. Oktober 2016 in Quickborn die Dreifeldhalle des TuS Holstein Tennis in Brand gesetzt haben soll. Außerdem werden ihm zwei Pkw-Brandstiftungen aus dem April 2017 in Hamburg-Harvestehude vorgeworfen.

Der Angeklagte hatte kurz vor Ende der Beweisaufnahme überraschend eine Aussage gemacht, jedoch nicht das erwartete Geständnis abgelegt. Stattdessen beschuldigte er seinen Freund Kenneth K., mit dem er in der Quickborner Brandnacht unterwegs war, für die Zerstörung der Tennishalle verantwortlich zu sein. Im Anschluss stellte Anwalt Rosenkranz zwei Beweisanträge. Weitere Zeugen sollten gehört werden, um die Glaubwürdigkeit von Kenneth K. zu erschüttern. Als die Richter dies zurückwiesen, stellte der Verteidiger Ende voriger Woche einen Ablehnungsantrag gegen die Kammer. Sie ist aus seiner Sicht voreingenommen.

Jetzt lieferte Rosenkranz weitere Anträge dieser Art nach, sodass es wiederum nicht zu den Plädoyers und einer Urteilsverkündung kam. Die Kammer hat inzwischen vier weitere Verhandlungstage bis zum Ende des Monats Februar anberaumt.