Quickborn. Der Prozess um den Brand der Quickborner Tennishalle im Oktober 2016 wurde nach dem Antrag de Verteidigung zunächst unterbrochen.
Die Beweisaufnahme war geschlossen, doch zu Plädoyers und Urteil kam es nicht: Im Prozess gegen Tom K. (24), der in der Nacht zum 4. Oktober 2016 die Dreifeldhalle des Tus Holstein Quickborn Tennis in Brand gesetzt und einen Millionenschaden verursacht haben soll, hat Freitag ein Befangenheitsantrag der Verteidigung für eine erneute Verzögerung gesorgt.
Das Verfahren findet vor der Großen Strafkammer 19 des Hamburger Landgerichts statt, weil der Angeklagte in Harvestehude zwei Autos in Brand gesetzt haben soll. Diese Taten sind auch Bestandteil des Prozesses, der eigentlich bereits vorige Woche beendet werden sollte. Kurz vor Toresschluss sorgte Tom K. für eine Überraschung. Er brach sein Schweigen, legte jedoch nicht das erwartete Geständnis ab. Stattdessen beschuldigte er seinen Freund Kenneth K., mit dem er in der Nacht zum 4. Oktober unterwegs war, die Tennishalle angezündet zu haben.
Am Freitag wurden zunächst mehrere Telefonate von Kenneth K. vorgespielt, die von der Polizei abgehört worden waren. In einem Gespräch mit seiner Mutter fünf Monate nach dem Brand der Tennishalle beteuert der Freund des Angeklagten, er wäre zwar am Tattag vor Ort gewesen, das Feuer habe er aber nicht gelegt.
Verteidigung wollte weitere Zeugen vorladen lassen
Während der Staatsanwalt diesen Angaben des Zeugen Glauben schenkte, stellte Verteidiger Bernd Rosenkranz mehrere Beweisanträge. Unter anderem beantragte er, eine Freundin von Kenneth K. zu vernehmen. Sie soll miterlebt haben, wie dieser ein kleines Stück Papier anzündete und es in einen Container warf, der daraufhin in Flammen aufging. Zudem sollte sie bezeugen, dass der Freund des Angeklagten drogenabhängig ist. Rosenkranz: „Kenneth K. ist als Zeuge unbrauchbar, da er immer und immer wieder nur lügt.“
Die Kammer unter Vorsitz von Richter Dr. Graf lehnte jedoch alle Beweisanträge der Verteidigung ab, weil sie für die aufzuklärenden Taten nicht relevant seien. Daraufhin bezeichnete Rosenkranz die Kammer als „gegenüber meinem Mandanten voreingenommen“ und stellte einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht. Über dieses Ansinnen muss bis Dienstag eine andere Kammer des Hamburger Landgerichts entscheiden. Vermutlich dürfte sie den Antrag ablehnen. Sollten dann nicht weitere Beweis- oder Befangenheitsanträge der Verteidigung folgen,, könnte an diesem Tag ein Urteil fallen. Vorsorglich hat die Kammer einen weiteren Termin für Mittwoch anberaumt. Tom K., dessen Handy in der Nähe der abgebrannten Halle gefunden wurde und der einst für den Quickborner Verein spielte, droht bei einer Verurteilung eine mehrjährige Haftstrafe.