Schenefeld. In dem Gebäude einer ehemaligen Gärtnerei standen alte Fahrzeuge und Elektrogeräte. Feuerwehr konnte Weg zunächst nicht finden.

Ein Brand in einer ehemaligen Gärtnerei hat Schenefelds Feuerwehr in der Nacht zu Mittwoch in Atem gehalten. „Das war ein schwieriger Einsatz für uns“, so Feuerwehrsprecher Dennis Fuchs am Mittwochmorgen. Zunächst sei es problematisch gewesen, den genauen Einsatzort zu finden und bis zum brennenden Gewächshaus am Aneken vorzudringen. Außerdem habe die Wasserversorgung über weite Wegstrecken aufgebaut werden müssen.

Die Alarmierung ging um kurz vor 0.30 Uhr bei der Wehr ein. Gemeldet wurde eine unklare Rauchentwicklung im Bereich der Blankeneser Chaussee. Bereits bei der Anfahrt entdeckten die Einsatzkräfte die Rauchwolke, allerdings blieb ihre Herkunft zunächst unbekannt. „Nach längerer Erkundung haben wir das brennende Gewächshaus entdeckt“, so Fuchs weiter. Weil die ehemalige Gärtnerei im rückwärtigen Teil eines Grundstücks liegt, war nicht klar, wo genau die Zuwegung ist. „Wir mussten uns erst eine Zufahrt schaffen“, berichtet der Feuerwehrsprecher. Endlich eingetroffen, schlugen bereits Flammen aus dem Gewächshaus, so Fuchs weiter.

Nach seinen Angaben mussten die Einsatzkräfte eine Scheibe des Gewächshauses einschlagen, um ins Innere gelangen zu können. In dem 20 mal 30 Meter großen, einstigen Gewächshaus seien drei Oldtimer sowie alte Elektrogeräte eingelagert gewesen. Fuchs: „Da war eine größere Brandlast vorhanden.“

Die Feuerwehrleute konnten aus dem Inneren heraus Tore öffnen, sodass der Rauch abzog. Das eigentliche Feuer war schnell gelöscht. Im Anschluss wurde per Wärmebildkamera nach versteckten Brandnestern gesucht und die gefundenen abgelöscht. Fuchs schätzt, dass etwa ein Drittel des Gewächshauses ausgebrannt ist. Auch die abgestellten Oldtimer sowie ein Motorrad sollen erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden sein. Auf eine Schadenshöhe wollten sich weder Feuerwehr noch Polizei festlegen. Laut Kripo liegen keine Hinweise auf ein Fremdverschulden vor. Unklar ist, ob diese Nutzung in den Ex-Gewächshäusern zulässig war.