Pinneberg/Hamburg. Slim K. (33) ist einer von zwölf Angeklagten vor dem Hamburger Landgericht. Er gilt als Rädelsführer einer verbotenen Vereinigung.
Zwölf Salafisten im Alter zwischen 24 und 36 Jahren müssen sich seit Montag vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Vier davon stammen aus Schleswig-Holstein, einer aus Pinneberg. Es handelt sich um Slim K. (33). Er gilt in Schleswig-Holstein als Rädelsführer der verbotenen salafistischen Vereinigung „Millatu Ibrahim“, die später unter dem Namen „Die Wahre Religion“ fortgeführt wurde.
Geht es um radikalen Islamismus, ist Pinneberg seit 2011 im Fokus der Staatsschützer. Damals war bekannt geworden, dass Anhänger der Organisation „Die Wahre Religion“ sich regelmäßig in einer Hinterhofmoschee trafen. Zuvor hatten die Hamburger Behörden im August 2010 die Taiba-Moschee am Steindamm wegen Terrorverdachts geschlossen. Radikale Muslime, die dort gebetet hatten, orientierten sich ins Umland um und eröffneten unbemerkt von der Öffentlichkeit nahe der Pinneberger Fußgängerzone die Al-Sunna-Moschee. Die Hinterhofmoschee wurde nach einem Gastspiel des Ex-Rappers Denis Cuspert, der sich später dem Islamischen Staat anschloss, geschlossen.
Ruhig wurde es rund um die salafistische Szene nicht mehr. Im März 2012 wurde der Pinneberger Harry M. wegen Unterstützung terroristischer Vereinigungen zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Er hatte die Al-Sunna-Moschee besucht und den Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde in Pinneberg bedroht. Später gab es immer wieder Razzien des Staatsschutzes in Pinneberg, zuletzt im November 2016.
Slim K. wird in dem Verfahren in Hamburg unter anderem vorgeworfen, im Namen der verbotenen „Millatu Ibrahim“ eine Fahrt mit Gesinnungsgenossen zur Al-Amanah-Moschee in Lübeck organisiert zu haben, um Glaubensbrüder für ihre Sache zu gewinnen. Außerdem soll der 33-Jährige einem Bekannten Geld für die Ausreise nach Syrien besorgt haben, wo dieser sich der Terrororganisation IS anschließen wollte. Slim K. wird von Rechtsanwalt Gerd Achterberg verteidigt. Der erste Prozesstag wurde noch vor Verlesung der Anklage auf den 4. Mai vertagt, weil mehrere Anwälte per Antrag einen Formfehler bei der Besetzung des Gerichts gerügt hatten.