Klein Nordende. Klein Nordende kämpft um Entschädigung für Baumängel an der Sporthalle. Juristische Auseinandersetzung wird zur Hängepartie.

Zehn Jahre sind seit der Einweihung der Bürgermeister-Hell-Halle in Klein Nordende vergangen. An die Mängel, die während der Bauphase offenbar wurden und zeitweise zu einem Baustopp führten, erinnert sich heute kaum noch jemand. Eine Ausnahme ist Bürgermeister Hans-Barthold Schinckel: Seine Gemeinde wendete mehr als eine Million Euro auf, um die Schäden zu beseitigen und die Sporthalle mit einer geänderten Dachkonstruktion fertigzustellen. Um die Erstattung dieser Kosten tobt ein Rechtsstreit, der auch ein Jahrzehnt nach der Fertigstellung des Bauwerks nicht entschieden ist.

Am 30. November befasst sich die Baukammer des Landgerichts Hamburg mal wieder mit den Ereignissen in Klein Nordende. Ein Urteil wird es nicht geben. „Das wird zur unendlichen Geschichte“, ärgert sich Schinckel. Er könne nicht nachvollziehen, wieso sich der Rechtsstreit inzwischen so lange hinziehe. „Das ist echt ermüdend. Wir warten seit Jahren darauf, wenigstens einen Teil des Geldes wiederzusehen. Inzwischen verliert man ja seinen Glauben daran.“

Halle sei ein echtes Schmuckstück

An die Halle glaubt auch Siegfried Schultz, der Vorsteher des Schulverbandes Klein Nordende-Lieth. „Sie ist ein echtes Schmuckstück“, sagt der Kommunalpolitiker. Probleme mit dem Bauwerk habe es seit der Einweihung keine gegeben. „Die Halle wird von Schule und Sportverein rege genutzt“, sagt der Verbandsvorsteher.

Probleme während der Bauphase gab es dagegen zur Genüge. So kam es kurz vor der Fertigstellung an der Wand zwischen der eigentlichen Sporthalle und dem Vorbau mit Foyer, Umkleide- und Sanitärraumen zu erheblichen Durchfeuchtungen. Weil sich die Wassermassen auch mit Hilfe von Trocknungsgeräten nicht beherrschen ließen, verhängte der Schulverband als Bauherr einen Baustopp und beantragte beim Landgericht Itzehoe ein selbstständiges Beweisverfahren. Zwei Sachverständige – einer legte während des Verfahrens aus Altersgründen sein Mandat nieder – machten letztlich eine fehlerhafte Dachkonstruktion für den Wassereinbruch verantwortlich. Es wurde ein Sanierungsplan aufgestellt und ebenso wie eine Mängelliste, die 200 Punkte im baulichen und technischen Bereich umfasste, abgearbeitet.

Der Hamburger Architekt, der das Bauwerk entworfen hatte, war da schon nicht mehr mit von der Partie. Der Schulverband hatte ihm fristlos gekündigt, nachdem er in einer an zwei Zeitungen versandten Pressemitteilung seinen Auftraggeber verunglimpft haben soll. Diese Mitteilung befindet sich in den Gerichtsakten, der Architekt bestreitet jedoch, sie verfasst zu haben. Die Journalisten, die sich 2003 mit dem Fall befassten, sind inzwischen verstorben.

1,3 Millionen Euro Zusatzkosten

Die Halle aber lebt – und wurde dank eines Sanierungsplaners fertiggestellt. Dieser Architekt, der bereits als Privatgutachter des Schulverbands die Mängel aufgezeigt hatte, nahm Änderungen an der Dachkonstruktion vor, ließ Dacheindeckung und Wärmeverbundsystem erneuern und Mängel in der Haustechnik, unter anderem bei der Heizungstechnik, abstellen.

1,3 Millionen Euro an Zusatzkosten machte die Gemeinde geltend. Der ursprüngliche Architekt machte wiederum eine Gegenrechnung auf. Er hielt eine Reparatur des Daches für ausreichend und verwies darauf, dass diese nur einen Bruchteil der Summe gekostet hätte.

Im Mai 2009 erhob der Schulverband daraufhin Klage gegen das Hamburger Architekturbüro. Die Forderung wurde inzwischen auf eine Summe von knapp über einer Million Euro reduziert. Das Verfahren landete beim Landgericht Hamburg und schleppt sich seit 2009 hin. Zwei Termine fanden bisher statt, der dritte steht Ende November an. Gutachten wurden vorgestellt und von den Prozessbeteiligten hinterfragt, ergänzende Stellungnahmen der Experten angefordert und wiederum von beiden Seiten kritisch durchleuchtet. Ein Ende ist nicht absehbar.

„Solche Verfahren dauern in der Regel viele Jahre“, sagt Erich J. Groß, der als Fachanwalt für Baurecht den Schulverband vertritt. Die Baukammern des Hamburger Landgerichts seien dank Fällen wie der Elbphilharmonie chronisch überlastet. „Einen Abschluss des Verfahrens innerhalb der nächsten zwei Jahre halte ich für realistisch“, sagt der Anwalt.

Eine Prognose, wie das Verfahren ausgeht, mag er nicht abgeben. Schulverbandschef Schultz hofft auf ein gutes Ende – und auf einen Abschluss des Verfahrens vor der Kommunalwahl 2018. „Dann wollen viele von uns aufhören. Unsere Nachfolger sollen sich damit nicht mehr beschäftigen müssen.“