Hasloh. Gemeinde investiert 60.000 Euro. Kirchengemeinde möchte Abrisskosten abstottern. Betreutes Wohnen steht im Vertrag mit der Kirche.

Von den 19 Flüchtlingen, die Hasloh zugeteilt sind, lebt keiner im Dorf. „Das geht so nicht“, sagt Bürgermeister Bernhard Brummund. Hasloh müsse die Vereinbarung mit dem Kreis einhalten, diese Menschen in der Gemeinde unterzubringen. Da das Pastorat im Mittelweg leer steht, hat der Gemeinderat jetzt beschlossen, dieses für 60.000 Euro dafür herzurichten. Das Land fördert dies mit 23.000 Euro.

Die Kirchengemeinde Quickborn-Hasloh sei mit dieser Umnutzung einverstanden, sagt Pastorin Claudia Weisbarth, amtierende Kirchengemeinderatsvorsitzende. Da die Kirche das Grundstück der Gemeinde Hasloh im September 2017 geräumt übergeben muss, möchte sie die Abrisskosten vorher abbezahlen. So könnte Hasloh selbst entscheiden, ob und wie es die Gebäude nutzt. Ein erste Berechnung der Verwaltung gehe von Abrisskosten von 140.000 Euro aus, sagt Brummund. Eine Verständigung darüber sei noch nicht mit der Kirchengemeinde erzielt.

Dies ist nicht das einzige Problem, das die Gemeinde mit der Kirche zurzeit hat. Reichlich Verwirrung stiftete, dass der Kirchenkreis das getauschte Areal in der neuen Mitte jetzt meistbietend ausgeschrieben hat mit der Auflage, dort seniorengerechte Wohnungen einzurichten. Dabei hatte die Kirche der Gemeinde vertraglich zugesichert, dort „sozialen Wohnungsbau“ zu verwirklichen, „der Senioren zur Betreuung zur Verfügung gestellt wird“.

Schriftlich bestätigt Kirchengemeinderatsvorsitzender Hartmut Ermes diese Auflage. Am Ende des Briefes spricht er allerdings nur davon, „möglichst auch Senioren gerechtes Wohnen zu ermöglichen.“ Weisbarth erklärt: „Uns ist es bislang nicht gelungen, einen Betreiber für betreutes Wohnen zu finden. Wir wollen jetzt wissen, was dort möglich ist.“ Schließlich soll der Kirchbau aus diesen Einnahmen finanziert werden. Weil der B-Plan dort eine dreigeschossige Bebauung vorsieht, befürchtet CDU-Chefin Dagmar Steiner, dass dort möglicherweise ein Wohnblock gebaut werden könnte, was die Gemeinde auf keinen Fall wolle. Ihr Vorschlag, den B-Plan notfalls zu ändern, sei nicht umsetzbar, da dieser Bestandteil des Vertrages mit der Kirche sei. „Da gibt es noch Klärungsbedarf“, ahnt auch Brummund.