Kreis Pinneberg. Um auf ihre Angebote aufmerksam zu machen, können Landwirte jetzt im Umkreis von drei Kilometern um ihren Hof Schilder aufstellen.
Für landwirtschaftliche Betriebe hat die Direktvermarktung eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung: Viele Menschen – ob Einheimische oder Touristen – schätzen es, Produkte direkt vom Erzeuger zu beziehen. Um auf ihre Angebote besser aufmerksam machen zu können, liegt es im Interesse der Betriebe, mit Hinweisschildern an den Straßen dafür zu werben.
Mit einem neuen Erlass will die Landesregierung nun sowohl die Interessen der Direktvermarkter wahren als auch die Notwendigkeiten des Straßenverkehrs berücksichtigen. „Wir erfüllen unser Versprechen, die saisonale Aufstellung solcher Werbeanlagen im öffentlichen Raum zu erleichtern“, sagt Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD). Der neue Erlass sehe beispielsweise vor, dass ein Radius von drei Kilometern als „Ort der eigenen Leistung“ gelte und nicht mehr wie bisher eine Entfernung von nur 500 Metern. Dies verbessere die Möglichkeiten der Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte enorm und gebe auch kleineren, häufig abgelegenen Betrieben eine bessere Chance, ihre Produkte direkt zu bewerben, so Meyer.
Im vergangenen Sommer hatte die alte Regelung auch im Kreis Pinneberg für Ärger gesorgt. So war dem Obsthof Breckwoldt in Neuendeich untersagt worden, Schilder außerhalb der 500-Meter-Zone aufzustellen. Der außerhalb der Ortschaft gelegene Familienbetrieb hatte dadurch Probleme, auf seine Kirschen aufmerksam zu machen.