Im Kreis Pinneberg sehen Makler im Bestellerprinzip keinen Nachteil für sich. Kritik kommt vom Immobilienverband. Mieterbund hofft, dass Missbrauch mit der Maklergebühr der Nährboden entzogen wird.
Kreis Pinneberg. Bundestag und Bundesrat diskutieren zurzeit über das Mietrechtsnovellierungsgesetz. Ein Bestandteil ist das Bestellerprinzip. Gemeint ist damit, dass die Provisionen für Immobilienmakler derjenige zahlt, der den Makler beauftragt. Bisher ist es üblich, dass der Mieter dafür aufkommt, auch wenn der Vermieter den Makler bestellt. Dies sorgt vor allem in Städten für Unmut bei Mietinteressenten, die oft mit vielen anderen Bewerbern um eine Wohnung konkurrieren.
Florian von Stosch, Geschäftsführer von Stosch Immobilien in Pinneberg, hält die Regulierung durch den Staat für überflüssig. „Die Frage, ob ein Makler die Provision vom Vermieter oder vom Mieter erhält, ist bisher stark durch die aktuelle Angebotssituation beeinflusst“, sagt der Makler. Besteht ein hoher Leerstand übernimmt häufig der Vermieter die Provision. Sei die Angebotslage niedrig – wie derzeit der Fall – wird der Mieter die Provision zahlen müssen. „Derzeit ist es so, dass zu einer Besichtigung einer Zwei-Zimmer-Wohnung in Hamburg 80 bis 200 Bewerber erscheinen, im Kreis Pinneberg sind es 50 bis 60 Interessenten“, sagt von Stosch, der Objekte im Kreis Pinneberg und im Nordwesten Hamburgs vermittelt. Für den Mieter werde das Bestellerprinzip keine Entlastung bringen. „Der Vermieter wird die Mehrkosten wahrscheinlich auf die Miete umlegen.“ Außerdem würden Vermieter versuchen, Mieter langfristig zu binden.
Rania Albrecht, Geschäftsleitung von Makro Immobilien mit Sitz in Elmshorn und Pinneberg sieht das ähnlich: „Der Markt wird sich bezüglich der Leistung zu unserem Gunsten wenden“, sagt sie. Eine Wohnung zu vermieten, sei aufwendig und die Vermieter würden auf die Dienste eines Maklers nicht verzichten. „Wir machen weit mehr als nur die Wohnung zur Besichtigung aufzuschließen“, sagt sie. Für den Vermieter übernehmen die Makler das Erstellen des Exposés und des Mietvertrags, die Vorauswahl der Mietinteressenten bis hin zur Bonitätsprüfung und auch die Kosten für Anzeigen in Printmedien und Immobilienportalen. Die Mietinteressenten würden von der Marktkenntnis der Makler über die verfügbaren Objekte profitieren.
Kritik kommt vom Immobilienverband. „Das Bestellerprinzip ist kein echtes Bestellerprinzip“, sagt der IVD-Nord-Vorsitzende Axel Kloth. In der Praxis heißt das: Ein Mieter beauftragt einen Makler mit der Wohnungssuche und schließt mit ihm einen Vertrag.
Der Makler schlägt dem Mieter mehrere Wohnungen vor, doch dieser lehnt alle Angebote ab. Der Makler darf diese Wohnungen einem neuen Interessenten nur provisionsfrei anbieten, da es sich um eine Wohnung im Bestand des Maklers handelt. Es spielt dann auch keine Rolle, dass der neue Interessent ebenfalls dem Makler einen Auftrag erteilt hat. „Wenn das Gesetz unverändert durchkommt, werden Makler kaum noch Mietwohnungen vermitteln“, schätzt Kloth. Auch könnten Mieter die Provisionszahlung verweigern, indem sie behaupten, der Makler kenne die Wohnung ja schon. Es sei schwierig, das Gegenteil zu beweisen. Der Bundesrat sieht diese Problematik ebenfalls gegeben und dringt auf Nachbesserung.
„Wenn man die Verbraucher wirklich schützen will, sollte man lieber Qualitätsstandards festlegen“, fordert Kloth daher. In der Tat kann jedermann als Immobilienmakler tätig werden, ohne Sachkenntnisse zu haben. Eine entsprechende Maklerqualifikation würde den Markt von „schwarzen Schafen“ bereinigen, die zu Massenbesichtigungen bitten. „Der IVD verbietet dies seinen Mitgliedern“, sagt Kloth.
Der Landesverband Mieterbund Schleswig-Holstein hält das Bestellerprinzip für längst überfällig, denn mit der Maklergebühr werde massenhaft Missbrauch betrieben. „Wir fordern das seit Jahrzehnten“, sagt Landesgeschäftsführer Jochen Kiersch. Er hält das bisherige Vorgehen, dem Mieter die Maklergebühr aufzuerlegen, für „unanständig und hochgradig ungerecht“. Nicht wenige Makler seien zugleich Hausverwalter. Nun darf ein Makler für seine eigene Immobilie keine Provision berechnen. Um dies zu umgehen, würde Makler A den Kollegen B beauftragen, der die Courtage einstreiche. Der würde sich beim nächsten Mal mit der gleichen Gefälligkeit revanchieren. „Diese Überkreuzgeschäfte werden massenhaft betrieben“, sagt Kiersch. Mit der Gesetzesänderung würde diesem Missbrauch der Nährboden entzogen.