Damit ist der Weg frei, den Tornescher zu einer Jugendstrafe zu verurteilen und ihn so lange in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung einweisen zu lassen, bis im Maßregelvollzug seine krankhafte Störung austherapiert ist.
Tornesch/Itzehoe. Am dritten Prozesstag um den gewaltsamen Tod von Lisa Marie aus Tornesch sind die beiden Psychiater gehört worden. Sie halten den Täter Lukas M. aufgrund einer Erkrankung für erheblich vermindert schuldfähig und für weiterhin gefährlich. Damit ist der Weg frei, den Tornescher zu einer Jugendstrafe zu verurteilen und ihn so lange in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung einweisen zu lassen, bis im Maßregelvollzug seine krankhafte Störung austherapiert ist.
In dem Verfahren vor dem Landgericht Itzehoe muss sich der Angeklagte wegen Mordes aus Heimtücke verantworten. Wegen des Alters des Torneschers verhandelt die Kammer unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Lukas M. hatte zu Prozessbeginn gestanden, die damals 18 Jahre alte Lisa Marie am 19. März in seinem Tornescher Elternhaus erwürgt zu haben.
Er hatte vor dieser Tat bereits drei Mal Jugendliche gewürgt, bei dem ersten Übergriff war er 13 Jahre alt und damit strafunmündig. Die Urteilsverkündung ist für den morgigen Mittwoch geplant. Laut Jugendstrafrecht liegt die Höchststrafe bei zehn Jahren.
Am gestrigen Verhandlungstag wurden außerdem Ermittler der Mordkommission sowie ein Zeuge gehört, der an der Stelle, an der die Leiche nach einer tagelangen Suchaktion am 24. März entdeckt wurde, mehrere Tage zuvor erfolglos gesucht haben will. Diese Aussage hat einer der beiden Anwälte von Lisa Maries Eltern zum Anlass genommen, die Aussage von Lukas M. anzuzweifeln, der die tote Lisa Marie direkt nach der Tat auf einem Feld hinter seinem Elternhaus abgelegt haben will. Diese Angaben decken sich allerdings mit dem Gutachten, das der Rechtsmediziner Dr. Jan Sperhake vorgestellt hat.
Die Frage, wann die Leiche am späteren Fundort gelegen hat, ist für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Geständnisses von Lukas M. von Bedeutung. Außerdem spielt bei der Strafzumessung das Nachtatverhalten des Angeklagten eine Rolle. Sollte der 16-Jährige die Leiche umgelagert haben, um nicht aufzufliegen, würde das vermutlich strafverschärfend gewertet. Unstrittig ist, dass Lukas M. nach der Ermordung von Lisa Marie in mehreren Zeitungsinterviews versucht hatte, den Verdacht auf den 18-jährigen Freund des Mordopfers zu lenken. Dieser Umstand dürfte ebenfalls strafverschärfend gewertet werden.
Für Lisa Maries Eltern ist die Erinnerung an ihre Tochter immer präsent. „Dass man sie nicht mehr hat, ihr Lachen nicht mehr hört, ihr kleines Gemecker über Kleinigkeiten, das ist das, was am meisten fehlt“, erklärt Ilona B., Lisas Mutter, im Interview mit dem Fernsehsender RTL. Der Beitrag wurde am Sonntagabend in einer Nachrichtensendung des Privatsenders ausgestrahlt. Im Alltag bemühen sich die Eltern laut dem Fernsehbeitrag, für sich und Lisa Maries jüngere Schwester wieder ein Stück Normalität in ihr Leben zu bekommen. „Wir versuchen, die Routine von früher wieder reinzubekommen, dass wir sagen, wir machen alles, was wir früher auch gemacht haben.", erklärt Vater Nico B.