Erst mit Erreichen der Volljährigkeit wird der richtige Führerschein ausgegeben. Fahrschulen ziehen positive Bilanz.

Kreis Pinneberg. Vielleicht zwei Wochen noch, dann wird Melissa Schmiedel auch ihre praktische Fahrprüfung absolvieren: "Bisher hat alles gut geklappt, auch mit dem Theorietest", sagt die 17-jährige Pinnebergerin. Ihr Fahrlehrer Axel Rosenlund ist zuversichtlich, dass Melissa die Prüfung schaffen wird. Dann darf sie bereits mit 17 Jahren als voll verantwortliche Verkehrsteilnehmerin ein Kraftfahrzeug führen. Der Modellversuch "Führerschein mit 17" ist landesweit wie auch im Kreis Pinneberg zum Erfolgsmodell geworden. Einzige Einschränkung gegenüber der regulär erst mit einem Mindestalter von 18 Jahren zu erlangenden Fahrlizenz: Berechtigte Begleiter müssen an Bord sein.

"In den meisten Fällen sind dies die Eltern der Nachwuchsfahrer", sagt Kerstin Foth, Leiterin der Führerscheinabteilung des Pinneberger Straßenverkehrsamts. Häufig ließen sich Vater und Mutter beide eintragen. Doch auch andere Begleiter sind zulässig, soweit sie mindestens 30 Jahre alt sind und seit wenigstens seit fünf Jahren den Führerschein haben.

Seit Beginn des Modellversuchs, der in Schleswig-Holstein am 1. Oktober 2005 gestartet wurde, sind im Kreis Pinneberg bereits 1942 Berechtigungen für begleitetes Fahren erteilt worden. Im gleichen Zeitraum wurden 3718 Begleitpersonen eingetragen. Seit Jahresbeginn gab die Führerscheinstelle 155 Lizenzen aus.

Die Fahranfänger sind ebenso wie die Begleiter und die Fahrschulen von der Möglichkeit des Frühstarts in die Fahrpraxis angetan. Da die Fahrausbildung schon ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag begonnen werden könne, seien die Fahrschüler weniger abgelenkt als ältere Anfänger, berichtet Kerstin Poth. So gäbe es mit 16 Jahren weniger Stress als bei älteren, die mit Abiturvorbereitung oder Berufsausbildung zu tun hätten.

Nach wie vor sind die 17-jährigen Fahrer in der Unfallstatistik kaum vertreten. Hierzu trage auch das erhöhte Sicherheitsgefühl bei, einen erfahrenen Begleiter an Bord zu haben. Erst in zwei Fällen mussten erteilte Berechtigungen wieder entzogen werden. Die Nachwuchsfahrer waren ohne Begleiter losgedüst und erwischt worden.

Wer mit 17 Autofahren darf, erhält noch nicht den regulären Führerschein, sondern nur eine befristete Prüfbescheinigung, in die auch die Begleitpersonen eingetragen sind. Erst mit Erreichen der Volljährigkeit wird der Führerschein ausgeben.

Wegen des großen Erfolgs des Modellversuchs, der mittlerweile in allen Bundesländern läuft, erwarten Fachleute, dass die Regelung nach einer 2010 anstehenden Auswertung zur Dauereinrichtung wird.