Wer in Schleswig-Holstein oder Niedersachsen lebt und sein Kind in Hamburg an einer weiterführenden Schule anmelden möchte (oder umgekehrt), muss...

Wer in Schleswig-Holstein oder Niedersachsen lebt und sein Kind in Hamburg an einer weiterführenden Schule anmelden möchte (oder umgekehrt), muss beim Schulamt des heimischen Bundeslandes einen Antrag auf Freigabe und bei der Hamburger Schulbehörde (Sachgebiet der zuständigen Schulform) einen Antrag auf Gastschulgenehmigung stellen.

Letzterer wird dann geprüft. Knapp 6000 Jungen und Mädchen kommen beispielsweise aus den Nachbar-Bundesländern täglich in Hamburger weiterführende Schulen - 4000 aus Schleswig-Holstein, 1700 aus Niedersachsen. Entsprechende Rechtsansprüche auf den Schulbesuch in einem anderen Bundesland gibt es allerdings nicht.