Eltern im Kreis Pinneberg, die sich entschließen, ihr Kind eine weiterführende Schule in Hamburg besuchen zu lassen, müssen nach Angaben des...

Eltern im Kreis Pinneberg, die sich entschließen, ihr Kind eine weiterführende Schule in Hamburg besuchen zu lassen, müssen nach Angaben des Kreis-Schulamtes mit Hinweis auf das sogenannte Gegenseitigkeitsabkommen zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein keine bürokratischen Hürden fürchten. Vorausgesetzt, die Traumschule hat ausreichend Kapazitäten und die Zugangsvoraussetzungen stimmen, werde der Schüler unbürokratisch aufgenommen, so die Auskunft aus dem Kreishaus. Anders sehe das bei Sonderschulen und Berufsschulen aus: Hier müsse ein Pinneberger entweder bei der Hamburger Schulbehörde oder beim Schulamt des Kreises einen Antrag stellen, doch auch der werde meist genehmigt, wenn es an der Schule freie Plätze gibt.