Seit dem 1. April gelten neue Vorschriften im Rahmen des Hartz-Konzeptes. Wer als Rentner noch nicht 65 ist, muss beim Zuverdienst aufpassen
Kreis Pinneberg. Ernst von Bergen (56) beschäftigt sich seit Wochen mit dem Hartz-Konzept, da er hauptsächlich Schulungen und Seminare in Firmen im gesamten Bundesgebiet abhält und deshalb seinen Informationsstand ständig auf dem Laufenden halten muss. Der in Uetersen wohnende ehemalige Bezirksdirektor der AOK in Schleswig-Holstein gilt als Sozialversicherungsexperte und ist sicher, dass eine Gruppe im Zusammenhang mit den auf 400 Euro aufgestockten Mini-Jobs in eine böse Falle tappen könnte: Wer als Rentner noch nicht 65 Jahre alt ist, aber beispielsweise als Kurier oder Hausmeister per Mini-Job etwas dazuverdient, darf eine Grenze von maximal 340 Euro monatlich nicht überschreiten. "Diese Grenze gilt auch nach dem 1. April!" Wer sich als Frührentner oder Ruheständler unter 65 bereits die Hände reibt und über die Aufstockung seines Mini-Jobs freut, sollte also vorsichtig sein. Die Differenz zwischen erlaubter Grenze und tatsächlichem Verdienst wird nämlich auf die Rente angerechnet, und perfiderweise erfährt der Rentner die schlechte Nachricht erst nach der Jahresmeldung seines Arbeitgebers an die Krankenkasse. LVA: Es gibt große Irritationen unter den Versicherten Einer, der das nicht wusste, ist Frührentner Bernd Ostermann (59) aus Pinneberg. Er arbeitet als Parkwächter bei einem Lebensmittelmarkt in der City. "Ich habe gedacht, dass ich jetzt bis 400 Euro dazuverdienen kann." Diane Hoffmann (31) von der Öffentlichkeitsabteilung der Landesversicherungsanstalt (LVA) in Lübeck bestätigte auf Anfrage, dass es erhebliche Irritationen unter den Versicherten gebe. "Bei unserem Service-Telefon haben schon viele Rentner nachgefragt." Leider bleibe es trotz der Erhöhung der Mini-Jobs auf 400 Euro für die Rentner unter 65 vorerst bei der Zuverdienstgrenze von 340 Euro. Die LVA werde dies in einem Rundschreiben bei der nächsten Rentenanpassung versenden, was allerdings erst Mitte des Jahres passiere. "Insofern ist es gut, dass das Thema öffentlich wird." Hat denn das Problem niemand bemerkt, als Verbände, Bundesregierung und Rentenversicherer das neue Konzept berieten? Von einem handwerklichen Fehler möchte von Bergen nicht sprechen, "aber zumindest die Öffentlichkeitsarbeit war und ist in diesem Punkt nicht ausreichend". Er empfiehlt Rentnern mit einem Mini-Job, sich bei ihrem Rentenversicherungsträger zu informieren. Findige Steuerberater dürften ihre Arbeitgeber bereits informiert haben. Einen solchen Experten können sich aber nicht alle Betriebe leisten. Schon gar nicht die Mehrzahl der Frührentner.