Bei einem Mini-Job müssen die Arbeitnehmer seit 1. April bis 400 Euro weder Steuern noch Sozialabgaben zahlen, sie verdienen brutto für netto. Übersteigen die Einkünfte aus einem Mini-Job die 400 Euro, gibt es bis 800 Euro eine so genannte Gleitzone. Dort steigen die Sozialabgaben langsam von vier Prozent bei 401 Euro bis 21 Prozent bei 800 Euro. Informationen zu Mini-Jobs sind auch unter der Arbeitsamts- Hotline 01805/22 00 (zwölf Cent pro Minute im Festnetz) erhältlich oder im Internet bei der Bundesknappschaft.