Norderstedt. Cannabis-Konsum ist legal, aber nicht überall erlaubt. Stadtpark-Chef zieht eine erste Bilanz und warnt vor einer großen Gefahr.
Durch das Cannabis-Gesetz ist es seit Anfang April legal, 25 Gramm getrocknetes Cannabis mit sich zu führen und bis zu 50 Gramm im privaten Bereich zu lagern. Auch der Konsum von Cannabis ist seitdem legal. Doch das Gesetz hält einige Einschränkungen parat. So ist der Konsum von Cannabis auf dem Gelände und im Umkreis von 100 Metern um Schulen, Kinderspielplätze, Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlich zugängliche Sportstätten verboten, und davon gibt es im Stadtpark Norderstedt so einige.
Generelles Cannabis-Verbot im Stadtpark „kein Thema“
Ein Blick auf eine der Karten im Internet, die die Cannabis-Verbotszonen mit roten Kreisen ausweisen, zeigt, dass der Stadtpark größtenteils eine Konsumverbotszone ist. Doch wie gut werden die Verbote im Stadtpark in Norderstedt eingehalten? Eine erste Bilanz von Geschäftsführer Kai Jörg Evers.
Der Norderstedter Stadtpark orientiert sich an den inoffiziellen Karten im Internet, die ausweisen, wo der Konsum verboten ist. Aufgrund der Vielzahl an Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlichen Sportstätten ist der Konsum von Marihuana in weiten Teilen des Parks verboten. Vor allem im Norden der Grünanlage im Bereich der sogenannten Hangwiese und an der Strandpromenade ist das Kiffen allerdings erlaubt.
Cannabis: Wo der Konsum erlaubt ist und wo nicht
Im östlichen Teil des Norderstedter Stadtparks, dem sogennanten Feldpark ist das Kiffen aufgrund zahlreicher Spielplätze und Sportanlagen hingegen größtenteils verboten. Um die Einhaltung des Verbots kümmert sich der Sicherheitsdienst der Parkanlage.
Kai Jörg Evers, Geschäftsführer des Stadtparks, berichtet von „einigen Fällen von Joint-Resten“, die von Parkbesuchern gefunden und über die Sozialen Medien gemeldet wurden. In diesen Fällen sei das Stadtpark-Team gleich tätig geworden, so Evers. Er bittet die Besucherinnen und Besucher, solche Fälle direkt den Mitarbeitern des Norderstedter Stadtparks zu melden.
Parkverbot nur als letztes Mittel
Sollte der Sicherheitsdienst oder das Stadtpark-Team auf Besucher aufmerksam werden, die in verbotenen Bereichen der Grünanlage Cannabis konsumieren, werde zunächst ermahnt und aufgeklärt, sagt Kai Jörg Evers. Nur im Ausnahmefall würden Parkverbote erteilt.
Bisher sei der Cannabis-Konsum aber überschaubar, betont Evers. Deshalb sei mehr Reinigungs- oder Sicherheitspersonal zurzeit auch nicht notwendig. Auch das Anbringen zusätzlicher Aschenbecher sei nicht vonnöten.
Warum ein generelles Verbot „kein Thema“ ist
Ein generelles Cannabis-Verbot in der Grünanlage sei „kein Thema“, so Geschäftsfüher Evers. „Verbote, die man nicht kontrollieren kann, machen keinen Sinn“, begründet er die Entscheidung und fügt hinzu: „Wir sind kein Kiffer-Hotspot.“
Das viel größere Problem, so der Stadtpark-Chef, seien die Zigarettenstummel im Stadtpark. Im Verhältnis zum Zigarettenkonsum ist der Konsum von Cannabis „eher gering“, sagt Evers. Die Reste von Joints seien ein Ärgernis, „aber kein Drama“, es nervt einfach nur, sagt Evers.
Zigarettenstummel: Die größere Gefahr
Schlimmer aus Evers‘ Sicht: Bei der regelmäßigen Reinigung der Sandkästen der Spielplätze kämen immer wieder Glasbruch, Steine und auch Zigarettenreste ans Licht. Insbesondere die Reste einer Zigarette sind dabei besonders für Kinder sehr gefährlich. Die Filter bestehen aus dem Kunststoff Celluloseacetat, der sich nur sehr langsam zersetzt.
Im Filter einer Zigarette sind darüber hinaus noch zahlreiche giftige Stoffe wie Arsen, Blei und Chrom enthalten. Es handelt sich bei Zigarettenfiltern um Müll, der entsprechend in Aschenbechern von öffentlichen Mülltonnen oder im Restmüll entsorgt werden muss.
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Das Rauchen kann mit einer Geldstrafe von bis zu 1000 Euro geahndet werden
Seit Februar 2020 ist der Konsum von Zigaretten auf Spielplätzen in Schleswig-Holstein verboten. Doch offenbar halten sich nicht alle Besucher des Parks auch an diese Regel. Aber auch hier setzt das Team des Stadtparks auf die Kommunikation mit seinen Gästen und klärt über die Regelung auf.
Das Rauchen auf Spielplätzen ist nach schleswig-holsteinischem Nichtraucherschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 1000 Euro geahndet werden. Evers appelliert an den „gesunden Menschenverstand“, wonach Zigarettenfilter im entsprechenden Teil des Mülleimers entsorgt werden sollten. Auf dem Boden oder im Sand der Spielplätze hätten Kippenreste nichts zu suchen.